Sachverständiger für Schäden und Bewertungen an PKW, Lkw, Motorrad/Roller, Caravan, Reisemobil und Anhängefahrzeugen.
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- WERTGUTACHTEN -
Hier die wichtigsten Punkte zum Wertgutachten!
Warum überhaupt ein Wertgutachten?
Um den zu versichernden Wert zu bestimmen.
Um im Schadensfall nicht leer auszugehen.
Als Hilfestellung bei Veräusserung des Fahrzeuges.
Wo hilft ein Wertgutachten weiter?
Gerade bei älteren Fahrzeugen ist es nach einem Schaden oft schwierig, den tatsächlichen Fahrzeugwert des nun beschädigten guten Stückes zu bestimmen. Oft wird hier dann nach der sprichwörtlichen Liste abgerechnet und vorgegangen, was ihnen als Fahrzeugbesitzer dann meist die Tränen ins Auge drückt. Wer also viel Geld und Zeit in ein Fahrzeug (Auto, Motorrad, usw.) gesteckt hat, der kann diese Probleme schon im Vorfeld vermeiden, mit einem Wertgutachten.
Wer z.B. eine Harley Davidson fährt, der wird wissen wovon ich spreche, wenn es um die Problematik der zu versichernden Summe geht. Viele Versicherer schließen erst gar keinen Vertrag ab, wenn sie die zu versichernde Summe nicht genau beziffern können. Hierbei darf man natürlich auch nicht vergessen, dass sich das Ganze auch auf den Versicherungsbeitrag auswirkt (bei Voll- bzw. Teilkasko), aber schliesslich möchte man letztendlich diese Probleme nicht erst im Schadensfall klären, denn dann ist es meist zu spät.
- UNFALLGUTACHTEN -
Bei einem Unfall immer ein Gutachten!
Das Unerwünschte ist nun leider doch passiert! Ihnen hat jemand Ihr Fahrzeug beschädigt, aber was nun? Logischerweise wollen Sie den Ihnen entstandenen Schaden nun ersetzt bekommen, aber wie hoch mag der wohl sein?
Heutzutage bietet fast jede schadenersatzpflichtige Versicherung zur schnellen Schadensregulierung ihren Sachverständigen an. Aber Vorsicht! Dieser Fall ist durch den Gesetzgeber eindeutig geregelt. Sie bestimmen den Sachverständigen selbst. Denn derjenige, der einen Schaden zu zahlen hat (betroffene Versicherung), sollte nicht selbst die Schadenshöhe bestimmen. Das könnte dann zu Ihren Ungunsten zu Buche schlagen.
Was ich für Sie tun kann!
Ich nehme zur Beweissicherung den Ihnen entstandenen Schaden auf und ermittle die Schadenshöhe.
Neuerungen im Gebrauchtwagenhandel!
Seit Januar 2002 gilt im Gebrauchtwagenkauf eine neue Zeitrechnung. Es ist die Europäische Verbrauchsgüter-Richtlinie in Kraft getreten, die dem Kunden mehr Schutz gewährt, wenn er beim Händler ein gebrauchtes Fahrzeug kauft. Beim Autoverkauf von Privat zu Privat bleibt es jedoch beim Gewährleistungsausschluss.
Für den Händler gilt indessen eine Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr - allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung: Der Händler haftet nur dann, wenn das Auto nicht ‚vertragsgemäss' ist, das heisst, wenn es anders beschaffen ist als beim Kauf vereinbart. Zum Beispiel: Ist im Kaufvertrag eine Undichtigkeit am Motor vermerkt, kann der Käufer dies nicht nach dem Kauf beim Händler beanstanden. Das könnte er nur dann, wenn der Mangel beim Verkauf bereits bestand, aber unerwähnt blieb. Mangel ist somit nicht gleich Mangel.
Ein weiteres Novum ist die sogenannte ‚Beweislastumkehr'. Wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf ein Mangel festgestellt, muss nicht mehr wie bisher der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Verkauf vorlag. Vielmehr ist nun der Verkäufer des Gebrauchtwagens verpflichtet, zu beweisen, dass es den Mangel beim Verkauf noch nicht gab.
Vertragsauflösung oder Schadenersatz
Zukünftig wird der Käufer vom Verkäufer zunächst nur die Beseitigung eines Mangels verlangen können. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, unverhältnismässig, oder die Nachbesserung gelingt nicht, kann der Kunde den Kaufpreis mindern letztendlich auch vom Vertrag zurücktreten, oder sogar Schadenersatz verlangen.
Die meisten Automobilhändler werden die von ihnen angebotenen Gebrauchtwagen künftig mit einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie ausstatten und damit in der Regel sogar mehr abdecken als der Gesetzgeber vorschreibt. Hier könnte dann der Käufer vielleicht auf Fahrzeuge zurückgreifen, die durch einen Sachverständigen geprüft und durch ein Gebrauchtwagenzertifikat ausgezeichnet wurden! Es bescheinigt dem Fahrzeug, dass es von einem neutralen Sachverständigen geprüft wurde und bestimmten Qualitätsanforderungen entspricht.
Fachleute erwarten, dass der Kunde wegen der umfassenden Garantieleistungen und daraus resultierender guter Qualität der Fahrzeuge künftig wieder verstärkt beim Automobilhandel kaufen wird, gibt doch der private Autoverkäufer in aller Regel weder eine Gewährleistung noch eine Garantie
- FAHRZEUGBEWERTUNG -
Fahrzeugbewertung und Gebrauchtwagenzertifizierung.
Die Fahrzeugbewertung
Mit der Fahrzeugbewertung werden Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert für PKW, Geländewagen, Kräder und Lastkraftwagen ermittelt. Alle wertrelevanten Faktoren werden dabei berücksichtigt. Sollte ein Fahrzeug verunfallt sein, empfehlen wir ein Schadengutachten.
Gebrauchtwagenzertifizierung
Es ist die objektive Bewertung des Fahrzeugzustandes zum Zeitpunkt der Besichtigung.
Hierbei werden:
Innenraum, Karosserie, Elektrik, Motor, Getriebe und Abgasanlage, Räder und Bremsanlage, Nachweispflichtige Untersuchungen und Kundendienst in Augenschein genommen. Bei dieser objektiven Überprüfungen muss das besichtigte Fahrzeug bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, ansonsten erhält das Fahrzeug kein Gebrauchtwagenzertifikat!
Der Privatkunde, der sein Fahrzeug zertifizieren lässt erhält (im Preis enthalten) ein vierwöchiges Inserat seines Fahrzeuges mit Lichtbild im Internet!
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