Landratsamt Aschaffenburg
Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und teils Staatsbehörde. Als Staatsbehörde ist es untere Verwaltungsbehörde; hier hat der Landrat die alleinige Zuständigkeit. Für den Aufgabenbereich der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig. Amtsvorstand ist der Landrat.
Stadt Aschaffenburg
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Stadtwerke Aschaffenburg
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Sehr unfreundliche Telefonhotline! Infos zum Thema Strom Jahresabrechnung muss man de...hinzufügen eines Landratsamt Aschaffenburg-stadtplans zu ihrer webseite;
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