Die Lavie Reha ist eine gemeinnützige Gesellschaft mbH. Alleingesellschafter ist der Axon e. V., Verein zur Förderung seelischer Gesundheit e. V..
Zielgruppe
Die Lavie Reha gGmbH hat sich auf Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse in der Rehabilitationsarbeit mit diesem Personenkreis.
Hinsichtlich der Diagnosen nach ICD stehen im Vordergrund:
Schizophrene, schizotype und wahnhafte Störungen
Affektive Störungen
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Neurotische Erkrankungen
sowie spezielle jugendpsychiatrische Krankheitsbilder wie Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS oder Tourette-Syndrom.
Für eine Rehabilitation ist nicht allein eine medizinische Diagnose Voraussetzung, sondern eine zusammenfassende Analyse und Bewertung der durch die Erkrankung entstandenen Beeinträchtigung.
Für die Rehabilitation psychisch erkrankter Menschen sind mit der Erkrankung oder Behinderung einhergehende Einschränkungen und Veränderungen in folgenden Bereichen von besonderer Bedeutung:
Dimensionen der Persönlichkeit, z.B. psychische Stabilität, Vertrauen
emotionale Funktionen, z.B. affektive Kontrolle, depressive Verstimmung
Funktionen der Selbst- und Fremdwahrnehmung, z.B. Selbsteinschätzung
höhere kognitive Leistungen, z.B. Einsichtsvermögen, Zeitmanagement, Interpretation der Realität, Diskrepanz zwischen Intellekt und Handlungsfähigkeit, Beeinträchtigungen in der Kommunikationsfähigkeit
Denkfunktionen, z.B. Urteilsfähigkeit, Aufmerksamkeitsfunktionen, Konzentrationsstörungen
Körperfunktionen, z.B. Somatisierung, Wahrnehmung der eigenen Körperfunktion
Schlaf-Funktionen, z.B. Schlaf-Wachrhythmus
psychomotorische Funktionen
Infolge dieser Schädigungen kann es zu Beeinträchtigungen der gesellschaftlichen Teilhabe kommen, die eine Rehabilitation erforderlich machen:
Beispielhaft kann ein Bedarf an Leistungen zur Teilhabe bestehen für psychisch erkrankte Menschen, die
nach klinischer Behandlung zur Stabilisierung und Anpassung an die Anforderungen des Alltags noch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen.
Rehabilitations-Angebote brauchen, welche die Selbstversorgungsfähigkeiten und sozialen Kompetenzen stärken, Versagensängste abbauen, Selbstvertrauen fördern und die Motivation zur Eingliederung in Gesellschaft, Arbeit und Beruf aufbauen.
nach mehreren psychiatrischen Krankenhausaufenthalten zwar zunächst wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, aber wegen Überforderung Rückfälle erleiden und bei denen beruflicher Abstieg oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit drohen oder eingetreten sind.
vor Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einer Stabilisierung des Leistungsvermögens bedürfen
während der Schul- oder Berufsausbildung durch psychische Erkrankungen gescheitert sind, unregelmäßig gearbeitet haben und somit keinen Standort im Berufsleben gefunden haben
als Folge ihrer psychischen Erkrankung nicht zu einem möglichst selbstständigen Leben gekommen sind, notwendige tragfähige Beziehungen nicht aufbauen konnten und daher von Isolation, verbunden mit erhöhtem Rückfallrisiko bedroht sind
durch gezielte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einer Pflegebedürftigkeit vorgebeugt, diese nach Eintritt beseitig, gebessert, oder ein Verschlimmerung verhütet werden kann.
Intelligenzminderung und Entwicklungsstörungen sind primär kein Anlass für Rehabilitation, müssen jedoch ggf. im Zusammenhang mit anderen Diagnosen als komplizierende Faktoren berücksichtigt werden.
Nicht aufgenommen werden Personen mit akut zu behandelnden psychischen Erkrankungen und Personen mit im Vordergrund stehender Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. Schädlicher Gebrauch von Substanzen sowie Abhängigkeit bei gegenwärtiger Abstinenz können bei sonst vorliegender Indikation ggf. als komplizierende Faktoren (Komorbidität) berücksichtigt werden.
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