Die Lebenshilfe unterstützt Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Impressum: http://lebenshilfe-luedenscheid.net/index.php?id=31
Die Lebenshilfe Lüdenscheid unterstützt Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Mit Behinderung sind körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen von Menschen gemeint. Vor allem setzt sie sich erfolgreich für Menschen mit geistiger Behinderung ein.
Der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Lüdenscheid e.V. ist ein Verein, der 1961 von Eltern und Angehörigen von Menschen mit geistiger Behinderung gegründet wurde. Heute zählen über 170 Menschen (Eltern, Angehörige, Freunde und Förderer sowie Menschen mit Behinderung) zu unseren Mitgliedern.
Der Verein wird von einem hauptamtlichen Vorstand, bestehend aus dem/ der 1. Vorsitzenden des Vorstands und bis zu 2 weiteren Mitgliedern des Vorstands gesetzlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Damit Menschen mit Behinderung so selbstbestimmt wie möglich leben können, unterhält der Lebenshilfe Lüdenscheid e.V. zahlreiche Dienste und Einrichtungen.
Ziel der Lebenshilfe ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.
Die Lebenshilfe will Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend Lebensqualität sichern. Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.
Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten dieselben Menschenrechte wie für nichtbehinderte Menschen, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Wie alle Bürger haben Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf:
- Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 GG),
- den Persönlichkeitsschutz (Artikel 2 GG),
- den Gleichheitsschutz (Artikel 3 GG),
und allen anderen Grundrechten.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Lebenshilfe Lüdenscheid e.V.
Wehberger Straße 4B, 58507 Lüdenscheid
Telefon: 0 23 51 / 66 80 - 0
Fax: 0 23 51 / 66 80 -170
E-Mail: [email protected]
Vertreten durch:
Stephan Thiel, 1. Vorsitzender hauptamtlicher Vorstand
Sven Sieburg, Vorstandsmitglied
Aufsichtsrat:
Wolfgang Schröder, 1. Vorsitzender Aufsichtsrat
Doris Mähler, 2. Vorsitzende Aufsichtsrat
Karsten Markus, 3. Vorsitzender Aufsichtsrat
Beisitzer:
Sibyll Hölscher-Medernach
Martina Merkert,
Reinhard Merkschien
Wolfgang Winkel
Stefan Wengst
Verantwortlich für den Inhalt:
Stephan Thiel, 1. Vorsitzender hauptamtlicher Vorstand
E-Mail: [email protected]
Der Lebenshilfe Lüdenscheid e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgericht Iserlohn unter der Registernummer VR 20547 eingetragen.
Er ist als gemeinnützig anerkannt.
Leichte Sprache:
Pictogramme: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Ilustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Übersetzung: sozial-schmiede, Anna Schnau Sozialkommunikation
Viele Passagen sind dem Wörterbuch der Bundesvereinigung Lebenshilfe entnommen.
- Beratungsstelle
- Autismus-Therapie-Zentrum (ATZ)
- Interdisziplinäre Frühförderung (IFF)
- Stationäres und teilstationäres Wohnen
- Ambulant unterstützes Wohnen (AuW)
- Familienunterstützender Dienst (FuD)
- Reha-Sport
- Tagesbetreuung
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