Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Im Namen des VLH e.V. vertrete ich die Interessen unserer Mitglieder beim Finanzamt, beim Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof in folgenden Angelegenheiten:
Nichtselbständiger Arbeit (unbegrenzt)
Renten und Pensionen (unbegrenzt)
Unterhaltsleistungen (unbegrenzt)
Kapitalvermögen*
Vermietung u. Verpachtung*
Veräußerungsgeschäften*
bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.400,00 EURO
* Wenn Einnahmen bei Einzelveranlagung 13.000 EURO und bei Zusammenveranlagung 26.000 EURO nicht übersteigen und nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
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