Lohnsteuerhilfebüro Impressum: http://www.hilo-amberg.de/impressum-rechtliche-hinweise/
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Impressum
Evi Niedermeier, Beratungsstellenleiterin
Beratungsstelle Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Bäumlstr. 1 92224 Amberg
Telefon: 0 96 21 / 49 84 07
Fax: 0 6 21 / 49 87 636
Email: [email protected]
Inhaltlich verantwortlich für freieingestellte Einträge:
gem. § 55 II RStV: Evi Niedermeier (Anschrift s.o)
Der Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V. ist ein eingetragener Verein deutschen Rechts mit Sitz in München. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer VR 7859 eingetragen und von der Oberfinanzdirektion München (seit 1.8.2005: Bayer. Landesamt für Steuern) unter Geschäftszeichen S 0935 - H 1 St 317 für die Tätigkeit als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt.
Der Verein unterliegt im Wesentlichen den berufsrechtlichen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG); Einsichtnahme und Download hier. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich: Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Mayer und Dipl.-Betriebsw. (FH) Michael Müller sind Mitglieder des Vorstands.
Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. unterhält eine Vielzahl von Beratungsstellen in sämtlichen Bundesländern, die jeweils in dem von der örtlich zuständigen Aufsichtbehörde geführten Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine registriert sind.
Den Verein selbst berechtigende oder verpflichtende Erklärungen, ausgenommen solche in Steuerangelegenheiten seiner Mitglieder, müssen vom Vorstand unterzeichnet sein. Der Server für diese Webseiten befindet sich in München.
Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V.
Bodenseestraße 29 · 81241 München
Tel. (089) 889 498 400 · Fax (089) 889 498 423 · E-Mail [email protected]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 UStG: DE 129517570
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Rechtsanwalt Michael Schmitt-Walter (Anschrift s.o.)
Rechtliche Hinweise
Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. prüft und aktualisiert die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.
Des weiteren behält sich der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Inhalt und Struktur der HILO e.V. Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V.
© Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V., München. Alle Rechte vorbehalten.
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Unsere Leistungen
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
* bei Finanzamt und Familienkasse
* bei Finanzgerichten
* beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit
und zwar:
* allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen
* nach § 4 Nr. 11 StBerG;
* bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte
o aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erzielen, auch wenn sie daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen;
o auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind;
* beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;
* beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;
* beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;
* bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) nach dem AVmG;
* bei der Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
* bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
* bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
* bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
* bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private Reparatur und Modernisierungsarbeiten);
* bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
* bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie.
Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel, ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.
... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag!
(zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt.)
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