Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Wir vertreten ...
... die Interessen unserer Mitglieder nicht nur vor den einschlägigen Behörden/Gerichten, sondern auch beim Gesetzgeber und in der Öffentlichkeitsarbeit. Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine nehmen wir Einfluss auf zukünftige Entwicklungen in der Besteuerung der Arbeitnehmer.
Wir erstellen ...
... nicht nur Ihre jährliche Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine, sondern informieren Sie vorweg über das zu erwartende Ergebnis.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
bei Finanzamt und Familienkasse;
bei Finanzgerichten;
beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit;
und zwar
allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen
nach § 4 Nr. 11 StBerG;
bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhalts-
leistungen erzielen, auch wenn sie daneben Einkünfte aus Kapital-
vermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften
(privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die
Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten
26.000 € nicht übersteigen;
auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungs-
leiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.
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