Beratungsstelle RothenburgWolfgang Probstgeprüft nach DIN 77700 ZVLTermine nach telefonischer Vereinbarung
Impressum:
Wolfgang Probst, Beratungstellenleiter
Beratungsstelle Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Tillyweg 12, 91541 Rothenburg
Telefon: 09861/7422 Email: [email protected]
Inhaltlich verantwortlich gem.§ 55 II RStV: Wolfgang Probst (Anschrift s.o.)
Hier finden Sie das Impressum des Hauptvereins:
http://www.hilo.de/impressum-rechtliche-hinweise/
Mein Homepage: www.hilo.de/656505
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
bei Finanzamt und Familienkasse;
bei Finanzgerichten;
beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit;
und zwar
allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen
nach § 4 Nr. 11 StBerG;
bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhalts-
leistungen erzielen, auch wenn sie daneben Einkünfte aus Kapital-
vermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften
(privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die
Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten
26.000 € nicht übersteigen;
auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungs-
leiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind;
beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;
beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;
beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;
bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-
Rente) nach dem AVmG;
bei der Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie den damit
zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit
zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private
Reparatur- und Modernisierungsarbeiten);
bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von
Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbau-
prämie.
Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel,
ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.
... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag!
(zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt)
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