Steuern? Lass ich machen.
Von der VLH. www.vlh.de
Größter Lohnsteuerhilfeverein mit über 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 örtlichen Beratungsstellen. Davon sind fast 1.500 VLH-Beratungsstellen nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft und der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie hierzu. Wir prüfen die Steuerbescheide bzw. führen Rechtsmitteln bei unrichtigen Bescheiden, wobei alle diese Leistungen vom Mitgliedsbeitrag und einer einmaligen Aufnahmegebühr abgedeckt werden.
Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:
- „Riester-Bonus“ (steuerl. Auswirkungen)
- Abgeltungssteuer (Beratung) und Freistellungsantrag (gegenüber Kreditinstituten)
- Kindergeld (Beratung und Antragstellung)
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage (Beratung und Antragstellung)
- Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
- Richtige Steuerklassenwahl
Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:
- Berechnung der Steuererstattungshöhe
- Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
- Prüfung der Steuerbescheide
- Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht
- Information über Steuervorteile
Unsere Mitglieder haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung. Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.
Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldsachen nach dem Einkommensteuergesetz und bei der Geltendmachung von Eigenheimzulage.
Neuerdings werden wir auch bei der Beantragung von Altersvorsorgezulage („Riester-Bonus“) und Wohnungsbauprämie tätig und wir informieren Sie über alles, was Sie zur Abgeltungssteuer wissen müssen.
“Unsere Leistungen erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft“
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