Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe)
Lohnsteuerhilfeverein - Was ist das?
Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.
Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.
Neben dem geringen Beitrag, profitieren Sie zusätzlich von unserer langjährigen Erfahrung. Die Gründung des Vereines fand bereits 1998 statt. Seitdem können wir ein stetiges Wachstum vorweisen.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Lohnsteuerhilfeverein. e.V.
Forrest-E.-Peden-Ring 9a
97877 Wertheim
Vertreten durch:
Herrn Tobias Keller
Frau Gertrud Keller
Kontakt:
Telefon: 09342-23325
Telefax: 09342-23373
E-Mail: [email protected]
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht:Amtsgericht Wertheim
Registernummer: 80089/09140
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 80089/09140
Wirtschafts-Identifikationsnummer:
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß §139 c Abgabenordnung:
DE 80089/09140
Aufsichtsbehörde:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
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