Ein Zusammenschluss von Landwirten, die Ihre Maschinen und Arbeitskraft zwischenbetrieblich einsetzen.
Der Maschinen- und Betriebshilfsring ist
ein Zusammenschluß von Landwirten, die Ihre Maschinen und Arbeitskraft zwischenbetrieblich einsetzen. Das bedeutet, durch geplante gemeinsame Nutzung von Maschinen und Arbeitskräften erhöht sich die Wirtschaftlichkeit und damit der Erfolg für den einzelnen Landwirt. Dadurch sind auch kleinere Betriebe in der Lage im harten Wettbewerb zu bestehen.
Der Maschinen- und Betriebshilfsring
vermittelt Nachbarschaftshilfe und ist Dienstleister für alle Landwirte
vermittelt und organisiert Maschinen, Betriebshelfer- und helferinnen
wickelt die gesamte soziale Betriebshilfe mit dem Sozialversicherungsträger ab
fördert die unternehmerischen Fähigkeiten der Landwirte
ist Garant für mehr Einkommen und geringere Kosten
verrechnet die vermittelten Leistungen rasch und bargeldlos
sorgt durch Einkaufsvorteile für Kostensenkungen in den Betrieben
Unser Ringgebiet
Der Landkreis Rosenheim liegt im südlichen Teil des Regierungsbezirks Oberbayern an der Grenze zu Tirol. Der Maschinenring Rosenheim umfasst den kompletten Landkreis Rosenheim ohne den Altlandkreis Bad Aibling. ( siehe Karte). Im Osten verläuft die Landkreisgrenze zum Landkreis Traunstein am Chiemseeufer entlang, im Norden schließt der Landkreis Mühldorf, im Westen die Landkreise Miesbach, Ebersberg und München an. Mitten im Kreisgebiet liegt die kreisfreie Stadt Rosenheim.
Unsere Geschäftsstelle
Unsere Geschäftsstelle befindet sich in den Räumen der Landwirtschaftsschule in Rosenheim, direkt beim Landwirtschaftsamt in der Prinzregentenstr. 35, 83022 Rosenheim.
Unsere Mitglieder
bewirtschaften eine Fläche von 47.972 ha. Wir haben einen Mitgliederstand von 2.749 Landwirten, daraus ergibt sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 17,45 ha.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Euro Grundbeitrag und 1,80 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutztem Grund.
Aktive Mitglieder des Vereins können
natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die
Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschafltichen Betriebes sind, der sich im Tätigkeitsbereich des Vereins befindet
Inhaber von landwirtschaftlichen Lohnunternehmen sind
Kommunen, Gebietskörperschaften, Verbände und Organisationen werden, soweit diese auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege, Grünflächenpflege sind.
Ehrenmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengruppenvereinigungen werden, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Der Erwerb der Ehrenmitgliedschaft erfolgt durch Ernennung.
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