Mecklenburg-Güstrow bezeichnet das ehemalige Teilherzogtum Mecklenburg-Güstrow, welches später den wendischen Kreis im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin bildete.GeschichteDas Teilherzogtum Mecklenburg-Güstrow entstand im Zuge der Zweiten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung nach dem Fahrenholzer Teilungsvertrag im Jahr 1621 durch Realteilung des Herrschaftsgebietes der Herzöge zu Mecklenburg. Eine Herrschaftsteilung von Mecklenburg in einen - nach der jeweiligen Hauptresidenz benannten - Schweriner und einen Güstrower Landesteil existierte bereits mit einigen Unterbrechungen nach dem Tod Heinrich des Dicken 1477 und nochmals ab dem Jahr 1520 nach dem Neubrandenburger Hausvertrag. Dieser schrieb die nach dem Tod von Magnus II. von seinem Sohn Albrecht VII. erzwungene Landesteilung in die Teile Schwerin und Güstrow fest. Das Schweriner Gebiet beanspruchte dabei traditionell die westlichen, das Güstrower die östlichen Teile der zum mecklenburgischen Territorium gehörenden Lande.Bei der Teilung von 1621 zwischen Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II. erhielt letzterer als Ausstattung seines Teiles Güstrow die Ämter Güstrow, Ribnitz, Schwaan, Dargun, Gnoien, Neukalen, Plau, Stargard, Stavenhagen, Boitzenburg, Broda, Feldberg, Fürstenberg, Goldberg, Ivenack, Strelitz, Wanzka, Wesenberg und Wredenhagen, sowie die Städte Friedland, Krakow, Laage, Malchin, Marlow, Neubrandenburg, Penzlin, Röbel, Sülze, Teterow und Woldegk. Gemeinsam blieben die Stadt Rostock mit Warnemünde, die vier Landesklöster Dobbertin, Malchow, Ribnitz und das Kloster zum Heiligen Kreuz in Rostock.
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