Arbeitssicherheit, EHS-Management, Stapler- und Kranausbildung, Ausbildung für Bedienpersonal von Hubarbeitsbühnen, Regalprüfung nach BGR 234 - DIN 15635, Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
Haben Sie sich noch nicht genug geärgert über
- hohe Ausfallzeiten aufgrund von Arbeitsunfällen, berufsbedingten Erkrankungen wie Allergien, Burn-Out, Skelletterkrankungen etc.
- Bußgelder von Ordnungsämtern, Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaften
- ineffiziente Arbeitsschutzmaßnahmen, die nicht nur teuer sondern auch noch nahezu nutzlos oder sogar störend sind
Sie sorgen sich auch noch nicht über
- Rechtsfolgen bei arbeitsbedingten Personenschäden für den Unternehmer
- Lückenlose Dokumentation des Arbeitsschutzes in ihrem Unternehmen
- Argumentation und Belegbarkeit der durchgeführten Arbeitschutzmaßnahmen
- Ausschlüsse aus Versicherungsleistungen
- Regressforderungen und Schadenersatzansprüche
dann sind wir (noch) nicht der richtige Ansprechpartner für Sie.
Seit 01.01.2011 gilt die neue DGUV 2, die den Arbeitsschutz auch für kleinste Unternehmen präzise regelt und vorschreibt. http://www.dguv.de/de/Pr%C3%A4vention/Vorschriften-Regeln-und-Informationen/DGUV-Vorschrift-2/index.jsp
Vorteil für sie als Unternehmer:
Es kann zu einem großen Teil frei entschieden werden, welche Leistungen selbst erbracht werden und welche Teile der Vorschrift extern vergeben werden. Dabei sollten keine Lücken entstehen, vor allem was die Aus- und Fortbildung der Verantwortlichen im Arbeitsschutz angeht.
Mangelnde bzw. überschätzte Fachkenntnis im Arbeitsschutz bei Unternehmern, Zeitmangel, Defizite in der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen, eventuelle Störung von Arbeitsabläufen durch Maßnahmen im Arbeitsschutz sind Faktoren, die mit einer professionellen Betreuung durch uns an Relevanz verlieren.
Nach einer umfassenden Analyse der betrieblichen Gegebenheiten wird abgestimmt, welchen Teil des Arbeitsschutzes sie als Unternehmer selbst gestalten möchten und welche Teile extern an uns vergeben werden sollen.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizinern und ggf. Betriebsräten kann eine sinnvolle und maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen gefunden werden. Berufsgenossenschaften, Bildungsträger und Versicherungen werden als Partner eingebunden und der Unternehmer so vor Rechtsfolgen im Schadensfall geschützt.
Ziel ist ein lückenloser Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Rechtssicherheit für den Unternehmer, Personalkosten zu senken und die Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten, zu steigern und planbar zu machen.
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