RECHTLICHE VORSORGE! Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, privat wie geschäftlich, wenn Ihnen etwas zustößt? Selbst Ihr Ehepartner darf es nicht.
Unabhängig vom persönlichen Alter kann jeder Mensch unvermittelt - z.B. durch Krankheit oder Unfall - in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das >Ob< und >Wie< Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.
Was viele Menschen dabei nicht wissen: Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige! Denn gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind also nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. D.h. mit Vorsorgedokumenten entlasten Sie Ihre Angehörigen im Fall der Fälle nachhaltig.
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