
In unserem modernen, barrierefreien Dorfhaus können Sie Ihre private Feier oder Festveranstaltung durchführen. Die Anmietung der Räume ist in zwei Varianten (80 bzw. bis zu 280 Personen) möglich.
Der Verein Dorfhaus-Miel e.V. bewirtschaftet das Dorfhaus. Vor Buchungsanfrage bitte den Belebungsplan auf unserer Web Page prüfen.
§ 3 der Satzung Gemeinnützigkeit
3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ §§ 51ff. AO der Abgabenverordnung.
3.2 Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Den Mitgliedern können nur die für den Verein entstandenen Kosten erstattet werden; sie erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden.
3.3 Alle Vereinsämter sind Ehrenämter.
3.4 Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig
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