Die Möbelkiste Oker findet man in Goslar OT Oker Rübezahlplatz 2
Haushaltsauflösungen, Entrümplung fachgerecht,sauber und Besen rein . Kostenloser Kostenvoranschlag.
In der Möbelkiste findet man außerdem hochwertige Möbel zu kleinen Preisen. Unsere Preise sind ausschliesslich Abholpreise. Lieferung kann gegen Kostenersatz durch Kurierdienst auf Gefahr des Kunden an die Bürgersteigkante vorgenommen werden. Ein Umtausch oder eine Rücknahme der Ware bei Nichtgefallen ist ausgeschlossen.
Resevieren von Waren ist nicht möglich.
AGB
AGB für die Möbelkiste Oker
Die in dem Gebrauchtwarenhandel Möbelkiste Oker, Rübezahlplatz 2,38642 Goslar angebotenen Waren sind gebraucht. Die Waren weisen übliche Gebrauchsspuren auf und wurden nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht.
Es werden keine weitergehenden Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.
I. Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden zwischen der Möbelkiste Oker und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Gegenständen, Waren und Elektrogeräte.
(2) Die Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes zwischen der Möbelkiste Oker und dem Käufer geschlossenen Vertrags und gelten mit Abschluss des Kaufvertrags als angenommen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Möbelkiste Oker und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und einer etwaigen Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
(4) Die Gebrauchtwaren werden ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verkauft.
II. Vertragsinhalt/Funktionsfähigkeit
(1) Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren.
(2) Die Gebrauchtwaren weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren auf. Sie weisen daher einen entsprechenden Abnutzungszustand auf. Sie sind weder neu, noch neuwertig. Über die vor Ort bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden von der Möbelkiste Oker keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben.
(3) Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit überzeugt und erkennt diese mit Abschluss des Kaufvertrages an.
(4) Die Waren werden von der Möbelkiste Oker nicht ausgeliefert. Der Käufer hat selbst für deren Abtransport zu sorgen.
III. Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise sind Bruttopreise, das heißt, die Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung) ist im Preis enthalten.
(2) Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar zu zahlen.
(3) Im Falle, dass die Ware nicht sofort durch den Käufer mitgenommen und abtransportiert werden kann, wird die Möglichkeit einer Einlagerung für 24 Stunden eingeräumt.
(4) Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Möbelkiste Oker
IV. Einlagerung/Nichtabholen der Ware/Rücktritt
(1) Wird auf Wunsch des Kunden eine Ware für 24 Stunden eingelagert, so erlischt die kostenlose Einlagerung mit dem Ende der an diesem Tage geltenden Öffnungszeit der Möbelkiste Oker. Eine weitere Einlagerung ist kostenpflichtig ( pro Tag 5 % des Kaufpreises)
V. Gewährleistung
(1) Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so besteht zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung. Eine Nachbesserung im Sinne einer Nachlieferung ist infolge des Zustands bei Gebrauchtwaren unmöglich.
(2) Die Gewährleistung wird für 1 Jahr ab Kauf gegeben.
(3) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse.
VI. Schlussbestimmung
Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
Sind einzelne Klauseln unwirksam, so bleiben im Übrigen die anderen Klauseln bestehen, insbesondere wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam.
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