Biete Informationen rund ums Thema "Häusliche Pflege" an!
Mehr als 2,5 Mio. Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon sind 1,8 Mio. Empfänger ambulanter Leistungen und 700.000 Empfänger stationärer Leistungen.
Die Dunkelziffer der Personen, die nicht durch die Pflegeversicherung erfasst sind bzw. bei denen eine falsche Pflegeeinstufung vorliegt, ist hoch. Voraussetzung für eine Pflegeeinstufung ist die Begutachtung des Betroffenen durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder bei privatversicherten Betroffenen durch Mediprof.
Der MDK-Gutachter ist zu absoluter Objektivität verpflichtet, aber in der Kürze der Begutachtungszeit können durch den Antragssteller wichtige Details vergessen und unwichtige Details über Gebühr in den Vordergrund gestellt werden. Die vom Gutachter festgestellten Pflegezeiten weichen daher häufig vom tatsächlichen Pflegebedarf ab. All das kann zu einem verzerrten Bild führen, dass in Grenzfällen zu einer erheblichen Abweichung in der Festlegung der Pflegebedürftigkeit führen kann.
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