Menschlich, Sachlich, Kompetent - helfen wir Ihnen (als Mitglied) bei der Einkommensteuerim Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.
Was wir für Sie tun können? KONTAKT ©2015 MSK e.V. - ImpressumWir vertreten Ihre Interessen gegenüber Finanzämtern, den Familienkassen, vor Finanzgerichten oder sonstigen Behörden, betreffend:der allgemeinen Beratung und Planung Ihrer Steuerangelegenheiten nach § 4 Nr. 11 StBerGder Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sofern Sie folgende Einkünfte haben:• als Arbeitnehmern oder Rentner• als Unterhaltsbezieher• als Vermieter*1• als Kapitalanleger *1• aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie z. B. aus Aktien An- und Verkäufen *1Hilfestellung beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld nach dem EStG o. ä.Kinderbetreuungskostenansatz in der Steuererklärungder Betreuung von geförderten Beschäftigungsverhältnissen im Haushalt bei Ihnen oder bei zu unterstützenden Angehörigen (Beschränkung auf die steuerlichen Arbeitgeberpflichten)Beantragung von Zulagen (z. B. Riester-Zulagen) oder Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämiensteuerlicher Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Beerdigungskosten)steuermindernder Ansatz von Handwerkerleistungen
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