Das Naturbad Königstein bietet seinen Besuchern ideale Bedingungen. Das Badewasser entspringt einer natürlichen Quelle und ist naturbelassen!
Das Naturbad Königstein bietet seinen Besuchern ideale Bedingungen. Das Badewasser entspringt einer natürlichen Quelle und ist naturbelassen. Eine permanente Umwälzung und Filterung über Regenerationsbereiche garantiert zu jeder Zeit beste Wasserqualität.
Ob näher am Wasser oder weiter im Hintergrund, auf der großzügigen Liegewiese findet jeder Besucher einen PLatz zur Entspannung.
Für die "kleinen" Besucher gibt es einen großzügigen Wasser-Spiel-Bereich. Ob Wasserstelle zum planschen oder der kleine Bachlauf. Hier können Kinder mit Kies gestalten und Ihrer Fantasie freien lauf lassen. Gleich daneben finden sich schattige Plätze für die Familie.
Die Sportler haben die Möglichkeit Beachvolleyball zu spielen. Ein schöner Platz wartet auf begeisterte Spieler. Oder sie zeigen Ihre Künste am Sprungfelsen.
Auch gastronomisch bietet das Naturbad Königstein ein abwechslungsreiches Angebot.
Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß während der Badesasion!
AUSTATTUNG:
- Schwimmerbereich (bis 3,50m)
- Nichtschwimmerbereich (bis 1,35m)
- Kleinkinderspielbachlauf (bis 0,35m)
- Breitwellenrutsche
- 1m-Sprungbrett
- Beachvolleyball
- Zeltplatz
- behindertenfreundlich
EINTRITTSPREISE:
TAGESKARTEN
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 3,- €
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre 2,- €
Familienkarte 7,00 €
Schüler/Studenten (mit Schüler-/Studentenausweis) 2,-€
ZEHNERKARTEN
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 27,00 €
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre 17,00 €
JAHRESKARTEN
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 50,00 €
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre 30,00 €
Familienkarte mit Kindern bis 15 Jahren 80,00 €
Partnerjahreskarten* 70,00 €
*) für Ehepaare, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und verschiedengeschlechtliche, eheähnliche Lebensgemeinschaften. Der Anspruch ist nachzuweisen.
Abendtarife (gültig Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr; nicht gültig am Wochenende):
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 2,-€
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre 1,50 €
Kinder bis 5 Jahre Eintritt frei!
Gruppenermäßigung ab 10 Personen (Einzelpreis analog Zehnerkartenpreis)
(Stand 05.2015)
BADEORDNUNG
Badeordnung
Im Interesse aller Badegäste wird angeordnet:
Das Badebecken und –gelände sauber zu halten;
die Umkleidekabinen so zu verlassen, wie man sie anzutreffen wünscht;
die Einrichtungsgegenstände und Anlagen zu schonen;
das Badebecken nicht ohne Benutzung der Duschanlagen aufzusuchen;
den Betrieb von Kofferradio und das Fußballspielen auf der Liegewiese zu unterlassen;
keine Hunde mitzuführen;
den Anordnungen der Badeaufsicht (Aufsichtspersonal und der Wasserwacht) Folge zu leisten. Diese Personen sind weisungsberechtigt;
Die Reinigungs- und Schönungsbereiche dürfen nicht betreten und beschwommen
werden;
Die Wasserrutsche darf nur unter Berücksichtigung der Hinweise benutzt werden.
Bei Nichteinhaltung der Badeordnung kann ein Besuchsverbot für das Naturbad ausgesprochen werden.
(Stand 01.05.2012)
ZELTPLATZORDNUNG
Einer Benutzung des Geländes im Naturbad Königstein als Zeltplatz wird nur unter Einhaltung folgender Auflagen zugestimmt:
Für die Durchführung eines Zeltlagers ist rechtzeitig eine Anfrage an die Badverwaltung der Marktwerke Königstein GmbH im Rathaus Königstein bzw. beim Badpersonal zu stellen, in dem der Beginn und Ende des Zeltlagers mitgeteilt wird.
Zu Beginn des Zeltlagers ist eine Kaution von 10 € pro Zelt an der Badkasse zu hinterlegen. Diese Kaution wird nach dem ordnungsgemäßen Verlassen des Zeltplatzes vollständig zurückerstattet.
Die Zeltplatzpreise verstehen sich pro Zelt und Tag:
- 2 Personenzelt: 12,00 €
- 3 Personenzelt: 15,00 €
- 4 Personenzelt: 18,00 €
- bei größerer Personenanzahl bzw. Gruppe: Preis nach Vereinbarung
Eine Benutzung der Badeanlagen (Schwimm- und Duschbecken) außerhalb der Aufsichtszeiten (täglich von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. 09.00 bis 20.00 an Samstag, Sonn- und Feiertagen) ist nicht gestattet.
Das Befahren des Zeltplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art (ausgenommen Fahrräder) ist nicht erlaubt.
Den Benutzern ist es nicht erlaubt, Getränke oder Speisen an Badegäste zu verkaufen.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Errichtung einer Feuerstelle ist nur mit Zustimmung der Badverwaltung, des Landratsamtes Amberg-Sulzbach bzw. Amtes für Landwirtschaft und Forsten erlaubt.
Der Zeltplatz ist nach Beendigung des Zeltlagers in einem sauberen Zustand zu verlassen.
Glasscherben oder sonstige Abfälle sind unverzüglich zu entfernen.
Bei Gruppen mit Teilnehmern unter 18 Jahren sind mindestens zwei volljährige Aufsichtspersonen erforderlich.
Bei Nichteinhaltung der Zeltplatzordnung ist der Zeltplatz unverzüglich zu räumen sowie der entstandene Schaden umgehend zu regulieren.
ÜBERNACHTUNG IN DER GEMEINSCHAFTSHÜTTE
Einer Benutzung der Hütte als Übernachtungsstätte wird nur unter Einhaltung folgender Auflagen zugestimmt:
Für die Benutzung der Hütte ist rechtzeitig eine Anfrage an die Badverwaltung der Marktwerke Königstein GmbH im Rathaus Königstein bzw. beim Badpersonal zu stellen, in dem der Beginn und Ende der Benutzung mitgeteilt wird.
Zu Beginn ist eine Kaution von 100 € an der Badkasse zu hinterlegen. Diese Kaution wird nach dem ordnungsgemäßen Verlassen der Hütte vollständig zurückerstattet.
Der Übernachtungspreis beträgt 8,-- € pro Person proTag.; bei größerer Personenanzahl bzw. Gruppe: Preis nach Vereinbarung
Eine Benutzung der Badeanlagen (Schwimm- und Duschbecken) außerhalb der Aufsichtszeiten (täglich von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. 09.00 bis 20.00 an Samstag, Sonn- und Feiertagen) ist nicht gestattet.
Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen jeglicher Art (ausgenommen Fahrräder) ist nicht erlaubt.
Den Benutzern ist es nicht erlaubt, Getränke oder Speisen an Badegäste zu verkaufen.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Errichtung einer Feuerstelle ist nur mit Zustimmung der Badverwaltung, des Landratsamtes Amberg-Sulzbach bzw. Amtes für Landwirtschaft und Forsten erlaubt.
Die Hütte bzw. das umgebende Gelände ist nach Beendigung in einem sauberen Zustand zu verlassen. Glasscherben oder sonstige Abfälle sind unverzüglich zu entfernen.
Bei Gruppen mit Teilnehmern unter 18 Jahren sind mindestens zwei volljährige Aufsichtspersonen erforderlich.
Bei Nichteinhaltung der Auflagen ist die Hütte unverzüglich zu räumen sowie der entstandene Schaden umgehend zu regulieren.
Königstein, 11. Juli 2013
Koch
Aufsichtsratsvorsitzender
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