Wir fördern die Biodiversität im Siedlungsraum und in freier Landschaft. Unser Netzwerk setzt sich für heimische Wildpflanzen u. ökol. Baumaterialien ein.
√ Der Verein: Über 1800 Privatmitglieder, Firmenmitglieder und Verbände bilden gemeinsam den Naturgartenverein, profitieren von langjährigen Erfahrungen und geben das Wissen an andere weiter. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in 10 europäischen Nachbarländern. Regionalgruppen und Arbeitskreise engagieren sich ehrenamtlich im Naturgarten e.V.
√ Wir erkennen das Potenzial von Privatgärten und öffentlichem Grün für den Umwelt- und Naturschutz und engagieren uns für naturnahe Lebensräume im Siedlungsraum und in der freien Landschaft. Private Naturgärten, Natur-Erlebnis-Räume, naturnahes öffentliches Grün und naturnahes Gewerbegrün stehen in unserem Focus.
√ Wir reden nicht nur über den Erhalt der biologischen Vielfalt, sondern wir tun auch praktisch etwas dafür: Über 170 Firmenmitglieder planen naturnahes Grün, gestalten Natur-Erlebnis-Räume oder kultivieren über 1500 käufliche Wildpflanzenarten. Viele Privatmitglieder gestalten ihre Gärten um oder legen neue Naturgärten an und öffnen sie für Besucher. Öffentlich zugängliche Naturschaugärten zeigen, was möglich ist.
√ Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Naturgarten ist eine unserer wichtigsten Aufgaben: Der Erhalt der heimischen Flora und Fauna kann nur gelingen, wenn das Wissen um ökologische Zusammenhänge wieder vermittelt wird.
√ Wir räumen mit Klischees auf: Naturnahe Gärten und Natur-Erlebnis-Räume sind keine ungepflegten Wildnisgärten oder schnelllebige Modeerscheinungen, sondern gestaltete, ästhetische, nachhaltige Gärten mit langlebigen Pflanzengesellschaften und umweltfreundlichen Baumaterialien.
√ Wir übernehmen die Aus- und Weiterbildung selbst, bis sie im konventionellen Gartenbau etabliert ist: Profi-Lehrgang, Tagungen, Exkursionen, Mitmachbaustellen und die Mitgliederzeitschrift Natur&Garten geben das Knowhow an andere weiter.
√ Wir vernetzen uns untereinander und mit anderen Naturschutzorganisationen, lassen unsere Erfahrungen einfließen und zeichnen gemeinsam für Kampagnen zum Umwelt- und Naturschutz.
√ Seit 2009 entwickeln wir gemeinsam mit Bioland ökologische Bau- und Arbeitsweisen für den Garten- und Landschaftsbau und verankern sie in den Fachbetriebsrichtlinien. Diese Bio-Richtlinien sind wegweisend für den gesamten Gartenbau.
√ Wir verstehen es als unsere Aufgabe, unsere Leitgedanken in der Verantwortung vor zukünftigen Generationen und möglichem Klimawandel in unserem persönlichen Umfeld umzusetzen.
√ Wir arbeiten seit 25 Jahren immer noch unvermindert an unserer Vision, dass die Zukunft der Garten- und Landschaftsgestaltung dem naturnahen Grün gehört. Damit unterstützen wir die bundesweiten politischen Aktionen zum Schutz der Artenvielfalt.
√ Der Naturgarten e.V.
... finanziert sich zu 100% aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Sie sind die Basis für die politische Unabhängigkeit des Vereins. Die Mitgliedsbeiträge werden bis zur Verwendung auf verzinsten Konten der Ethik-Bank und der GLS-Bank angelegt. Der Verein gibt nicht mehr Geld aus, als er einnimmt. Mit der Bildung einer eisernen Reserve sorgt er vor.
... ist selbstlos tätig und als nicht wirtschaftlicher Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes München (Registergericht) unter der Nummer VR 13281 eingetragen. Die Mittel des Vereines werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
... ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Heilbronn nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung dient. Wegen der Förderung des Natur- und Umweltschutzes ist der Naturgarten durch das Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig festgestellt worden.
... erhielt 2013 vom Umweltbundesamt Dessau den Anerkennungsbescheid nach §3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und somit die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Auch das Bundesamt für Naturschutz erteilte gemäß §3 Abs.2 Satz 2 sein Einvernehmen.
... Macht seine Arbeit und seinen Haushalt transparent: Mitglieder können die Jahresabschlüsse jederzeit einsehen.
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