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Neckartal Kontakt Informationen

"Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Hauptgeschäftsstelle in der Bahnhofstraße 36 A in Eberbach oder in einer unserer anderen 29 Geschäftsstellen."
Adresse: Hauptstr. 17, 69239 Neckarsteinach
Telefonnummer: +4962297626
Stadt: Neckarsteinach
Postleitzahl: 69239


Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00

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Bewertungen
Sehr nette und kompetente Mitarbeitern, alle Angelegenheit schnell bearbeitet und geklärt! Bin voll zufrieden, immer wieder gerne.
Sehr kompetente und nette Beratung von Frau Heckmann. Sehr hilfsbereit und vor allem recht freundlich.
Frau Heckmnn hat meine Probleme hervorragend gelöst, sie ist eine sehr gute Beraterin, nochmals danke.
Detaillierte und kompetente Beratung um seine Finanzen gut im Überblick zu behalten.Danke.
Sehr gute und kompetente Beratung. Ich habe mich von Herrn Grimm zu gewinnbringenden Geldanlagen informieren und beraten lassen. Die Beratung erfolgte sehr freundlich und professionell. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit der Volksbank Neckartal und ihrem super Personal.
Sehr freundliches und komptentes Gespräch gehabt.
Der Kundenservice war bisher immer sehr freundlich und kundenorientiert. Mit Herrn Grimm habe ich auch einen super Berater, der sehr schnell auf Anfragen reagiert und diese umsetzt.
Ich bin seit 4 Jahren Kunde bei der Volksbank Neckartal in Eberbach und habe es keinen Tag bereut. Ich bin sowohl Privatkunde Hr.Layer als auch Firmenkunde Hr.Rittlinger und fühle mich bei dieser Bank sehr gut aufgehoben. Die oben genannten Finanzexperten einschließlich der Assistenz sind immer sehr gut erreichbar und haben zudem einen hohen Wissens- und Erfahrungsschatz im Bereich Baufinanzierung. Ich habe einen Großteil meines Immobilienportfolios über die VB Neckartal finanziert!
Sehr freundliches Personal, Anliegen werden gewissenhaft umgesetzt. Sehr gute Beratung- TOP
Inkompetent, unfreundlich, zu teuer. Ich bin seit rund 20 Jahren Kunde dort. Der Umgang mit dem Kunden ist äußerst unfreundlich, die Öffnungszeiten werden immer weiter eingeschränkt, die gebotene Leistung ist unterdurchschnittlich, die Preise dafür deutlich überdurchschnittlich. Ich werde mir eine neue Bank suchen. PS: Die Bank versucht meine Bewertung hier über ihre Rechtsabteilung entfernen zu lassen. Anbei ein Auszug: "Sehr geehrte Damen und Herren der Rechtsabteilung von Google, namens und in Vollmacht unseres Unternehmens, Volksbank Neckartal eG, Bahnhofstrasse 36a, 69412 Eberbach zeige ich folgenden Rechtsverstoß an: Vor etwa zwei Monaten wurde unser Google-Unternehmensprofil von einer Person mit dem Pseudonym "Nils Z." mit einem Stern bewertet. "Nils Z." hat seine Rezension wie folgt begründet: "Inkompetent, unfreundlich, zu teuer. Ich bin seit rund 20 Jahren Kunde dort. Der Umgang mit dem Kunden ist äußerst unfreundlich, die Öffnungszeiten werden immer weiter eingeschränkt, die gebotene Leistung ist unterdurchschnittlich, die Preise dafür deutlich überdurchschnittlich. Ich werde mir eine neue Bank suchen." In Bezug auf die Bewertung von "Nils Z." ist Folgendes klarzustellen: Eine hinter dem Pseudonym "Nils Z." stehende Person ist uns unbekannt. Weder bestand zu irgendeinem Zeitpunkt ein Geschäfts- noch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem "Nils Z.". Es ergeben sich anhand des Pseudonyms keine Anhaltspunkte für die Identität des Rezensenten, so dass ohne weiteres davon auszugehen ist, dass dieser zu keinem Zeitpunkt eine Leistung unseres Unternehmens in Anspruch genommen hat. Die Bewertung des "Nils Z." begründet eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts unseres Unternehmens, welches als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen schützt vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1986 – VI ZR 102/85, BGHZ 98, 94, 97; Urteil vom 8. Februar 1994 – VI ZR 286/93, GRUR 1994, 394, 395 = WRP 1994, 306; Urteil vom 11. März 2008 – VI ZR 7/07, AfP 2008, 297 Rn. 9; BGH, GRUR 2015, 289 Rn. 12 – Hochleistungsmagneten. [...] Im vorliegenden Fall ist es offensichtlich, dass die Bewertung in der alleinigen Absicht abgegeben wurde, unserem Unternehmen einen Schaden zuzufügen. Da ein Geschäfts- bzw. Arbeitsverhältnis mit einem "Nils Z." zu keinem Zeitpunkt bestand, kommt ein irgendwie geartetes schutzwürdiges Interesse des Rezensenten nicht in Betracht. Die Bewertung des "Nils Z." ist hingegen dazu geeignet, das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit nachhaltig zu beeinträchtigen vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14. Da das Schutzinteresse unseres Unternehmens somit die schutzwürdigen Belange des Rezensenten deutlich überwiegt vgl. etwa BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15 – jameda.de II, ist die Rezension rechtswidrig. Mithin möchten wir Sie freundlich aber nachdrücklich darum bitten, die Bewertung des "Nils Z." unverzüglich von unserem Unternehmens-Profil zu löschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit durch eine derart unfundierte Bewertung weiteren Schaden nimmt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Volksbank Neckartal eG"
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