Nix-Gut - der Punkmailorder
Firmen Chronologie
Nix-Gut Records
Nix-Gut ist ein Punkmailorder mit Sitz in Leutenbach. Es ist außerdem eines der größten und bekanntesten deutschen Punklabels. Gegründet wurde Nix-Gut 1994 durch die Bandmitglieder Fraggle, Jürgen und Andy der Punkband S.I.K.
Gründung
1994 gründeten Jürgen, Fraggle und Andy von der Band S.I.K. Nix-Gut Records zur besseren Verbreitung ihrer ersten CD „Vergiß es“. Angefangen mit einer Handvoll eigener und diverser Artikel von befreundeten Bands, ist aus Nix-Gut heute unter anderem wegen der fairen Preispolitik zu einer der größten Punkmailorder herangewachsen, die aktuell 20 Angestellte (davon 10 schwerbehinderte) umfasst. Der Geschäftsführer ist Jürgen Kamm. Das Produktsortiment ist heute so umfassend, dass halbjährlich eine Printausgabe des Katalogs veröffentlicht wird. Neben vielen Band-CDs veröffentlicht Nix-Gut regelmäßig Sampler, wie beispielsweise die Reihen „Es lebe der Punk“, „Chaos, Bier + Anarchie“, „Punk − Das ist unser Kult“ sowie die schon aus den 90er Jahren bekannten Samplerreihen „Die Deutsche Punkinvasion“ und „Schlachtrufe BRD“. Außerdem bietet Nix-Gut Hosen, Schuhe, Nieten, Tickets und vieles mehr aus den Bereichen Punk, Oi und anderen alternativen Rock Szenen an.
Soziales Engagement der Firma
Nix-Gut ist eine anerkannte gemeinnützige Einrichtung, die schwerbehinderte Menschen den Schritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert/ermöglicht, indem die Betroffenen gefördert, integriert und beschäftigt werden. Aktuell werden 10 besonders betroffene Menschen gefördert und betreut. Da Nix-Gut großen Wert auf Eigenständigkeit und freien Entscheidungspielraum legt, muss die Einrichtung untypischerweise ohne sozialen Träger (z.b. Diakonie oder Caritas), die finanzielle Unterstützung leisten könnten, auskommen. Zur Finanzierung der Behindertenarbeit dient der Mailorder. Die Betroffenen werden über das Integrationsamt/dienst, Berufsbildungswerke oder andere Behinderteneinrichtungen (Werkstätten für Behinderte) an die Einrichtung vermittelt.
Als gemeinnützige Einrichtung müssen sämtliche Gewinne der Behindertenarbeit zufließen oder an soziale Einrichtungen gespendet werden.
Seit Dezember 2007 hat Nix-Gut darüber hinaus eine Behindertendruckwerkstatt realisiert, wo weitere Förderarbeitsplätze angeboten werden. Auf Kundenwunsch können dort Textilien bedruckt oder bestickt werden. Des Weiteren werden Buttons, Aufkleber, Aufnäher, Plektren und Feuerzeuge angeboten.
Als alternativer Versandhandel lässt Nix-Gut, um einen besseren Einblick in die Herstellung zu bekommen, inzwischen einen Großteil des angebotenen Sortiments selber herstellen und legt darauf Wert, dass die Artikel zu fairen Bedingungen produziert werden. Die Produktionsstätten werden ständig besucht und sowohl die Qualität als auch die Arbeitsbedingungen überwacht.
Der Hakenkreuzprozess
Im August 2005 wurde das Lager von Nix-Gut von der Polizei durchsucht und ungefähr 17.000 Artikel, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, wurden beschlagnahmt. Das Landgericht Stuttgart hat am 29. September 2006 Jürgen Kamm wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt.
Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86a StGB gedeckt sei. Jürgen Kamm legte gegen das Urteil Revision ein, der Fall wurde am 8. März 2007 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, wo die Staatsanwaltschaft Freispruch forderte. Dieser Forderung kam der BGH am 15. März 2007 nach und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Dies bedeutet, dass in Deutschland die rechtliche Lage geklärt ist und somit das Tragen von antifaschistischen Symbolen erlaubt ist.
Der Nix-Gut Mailorder reagierte auf die erste Verurteilung, indem er begann, verschiedene Gegenstände zum Verkauf anzubieten, die sich darauf beziehen. Beispielsweise gibt es T-Shirts zu kaufen, die mit „Antifaschist − politisch verfolgt“ oder „Mehr Bildung für den Staatsanwalt“ bedruckt sind. Sie schickten sogar bei jeder Bestellung ein T-Shirt mit der Aufschrift „Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten“ und einem zerschlagenen Hakenkreuz mit. Seit einiger Zeit gibt es auch andere kostenfreie T-Shirts bei Bestellungen, wie zum Beispiel welche mit dem Aufdruck „Ich kaufe bei Nix-Gut“.
Aufgrund der Erfahrungen, die Nix-Gut durch das Verfahren gemacht hat, und der großen entgegengebrachten Solidarität hat sich inzwischen ein großes Netzwerk gebildet, das Betroffenen von staatlicher Repression hilft und Unterstützung anbietet. Aktuell werden ähnlich wie 2005 wieder Anhänger der Punkszene vermehrt wegen der Verwendung der Abkürzung A.C.A.B. (all cops are bastards) verfolgt. Polizeibeamte und Staatsanwaltschaften sehen darin den Vorwurf der Beleidigung. Nix Gut vertritt hier die Meinung, dass es sich nicht um eine persönliche Beleidigung handelt, sondern um eine „freie Meinungsäußerung“ gegenüber einem Kollektiv beziehungsweise einer Berufsgruppe. So gibt es bereits zur Aussage „Soldaten sind Mörder“ eine eindeutige BGH–Entscheidung, die die Aussage als freie Meinungsäußerung und somit nicht als strafbar stellt. Nix-Gut plant, sofern die Verfolgungen weiter anhalten, ein geeignetes Verfahren zu unterstützen, um eine höchstrichterliche Klärung zu bewirken.
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