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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Kontakt Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Adresse: Zeil 42 , Frankfurt am Main 60313, HE, DE
Telefonnummer: 069 136701
Zustand: HE
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313


Öffnungszeiten

Montag: 08:00-12:00
Dienstag: 08:00-12:00
Mittwoch: 08:00-12:00
Donnerstag: 08:00-12:00
Freitag: 08:00-12:00

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Beschäftigt die gemeingefährlich inkompetente Renata von Pückler, deren extrem irrationalen Urteilen ich maßgeblich zu verdanken habe, als Kind sexuell missbraucht worden zu sein!
Es wird grundlos die Revision versagt ohne dass ein entsprechendes vergleichbares Urteil des EuGH vorliegt. Nur weil man meint sich an einem BGH-Urteil zu orientieren, dessen Rechtsmäßigkeit sehr stark zweifeln lässt. Letztendlich möchte man jetzt nur das Justizsystem von VW-Klagen freiräumen, weil man keine Lust dazu hat, dass diese das System weiter belasten. Hätte man stattdessen einfach direkt eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen, die den VW-Konzern eindeutig zum Betrüger macht, wären solche fragwürdigen Entscheidungen erst gar nicht notwendig gewesen und man hätte sich jede Menge Geld und Arbeit gespart. Durch eine Änderung des §544 der ZPO im Zuge des VW Skandals hat man dann schließlich auch dafür gesorgt, dass die meisten Nichtzulassungsbeschwerden schon alleine an dem Wert der Beschwer scheitern. So kann man dann auch ein überlastetes Justizsystem freiräumen und einen korrupten und betrügerisch agierenden Konzern schützen. Nicht zu Letzt hätte auch das KBA direkt nach Bekanntwerden allen Fahrzeugen die betroffen sind die Betriebserlaubnis entziehen müssen. Dann wäre eine Dynamik in die Sache gekommen. Aber man hatte letztlich nur Angst davor Wählerstimmen der Bürger zu verlieren, so dass man das tunlichst unterlassen hat.
Auszug aus ARD-Text: Väter müssen Umgang pflegen Ein Vater ist auch gegen seinen Willen zu regelmäßigem Umgang mit seinen Kin- dern verpflichtet. Wie das Oberlandes- gericht in Frankfurt/Main betonte, korrespondiert das grundgesetzlich besonders geschützte Erziehungsrecht der Eltern zugleich mit der Pflicht, dieses zum Wohl des Kinds auszuüben. Die Verweigerung jeglichen Umgangs stelle somit "einen maßgeblichen Entzug elterlicher Verantwortung" dar. Laut Gericht geht es um den Fall eines Vaters, der nach dem Scheitern seiner Ehe keinen Kontakt mehr zu seinen drei leiblichen Söhnen halten will. Auszug Ende. Der Beschluss zeigt einmal mehr, Väter haben nur Pflichten und keine Rechte. Bei den neuen Unterhaltssätzen des OLG Düsseldorf ist das Verhalten des Vaters kein Wunder. Vielleicht sollten sich Gerichte in Deutschland, einmal mehr, besser abstimmen. Was wäre in dem Fall, wenn die Kinder keinen Umgang mehr mit dem Vater wünschen? Auf diese Paragraphenrumbiegerei und dessen Erklärung wäre ich einmal gespannt.
Die schnellsten Richter der Welt arbeiten hier. Hier werden Berufungsverfahren binnen weniger Wochen abgearbeitet und dann mal eben abgelehnt. Ob hier die Unterlagen aus 7 Jahren Verfahren überhaubt gelesen werden? Das ist fraglich!...Ich nutze das Wort "fraglich" natürlich nur, um keine Unterstellungen zu verbreiten....aber man kann sich ja als normal denkender Mensch selbst ein Urteil bilden....Ach stop...Urteilen dürfen ja nur die schnellsten Richter der Welt.....Ein hoch auf die Gerechtigkeit ..... Im Besagten Fall hat der Richter wohl das komplette Urteil der Vorinstanz genutzt um die Berufung abzulehnen. Ein eigenes Bild vom Sachverhalt hat man sich sehr wahrscheinlich nicht gemacht.Auch die Art und Weise der Ablehnungsbegründung war dermaßen unverschämt und beinahe frech. Auch wenn im Zivilverfahren die Amtsermittlungpflicht ein wenig aussen vorsteht, kann man sich trotzdem ein eigenes Bild der Sache machen...ansonsten bräuchten wir keine Berufungsverfahren
Ich habe schon 5 Jahre in mehreren Gerichtsverfahren Erfahrung mit der Richterin Frau A.M. beim Familiengericht in Gießen. Sie arbeitet offensichtlich nicht unparteilich, sie arbeit ganz offensichtlich im Sinne der Frauensolidarität und nicht im Sinne unseres Rechtsstaates. Siehe dazu auch den Beitrag "Beeinflussung von Gutachtern: Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös." von Frau Prof. Dr. Ursula Gresser, am 5.4.2014, bei lto.de Gegen die Richterin Frau M habe ich am 25.3.2018 einen Befangenheitsantrag mit 10 Gründen zum Amtsgericht Gießen geschrien. Ich habe viele Gründe, die geeignet sind, bei mir die Besorgnis der Befangenheit , zu rechtfertigen. Z.B. hat die Richterin Frau M, vor Gerichtsterminen, meine Rechtsanwälte angerufen, und ich wunderte mich, warum sich meine Rechtsanwälte so extrem unnormal nicht im Sinne unseres Rechtsstaates verhalten. Usw.. Aber die Richterin Frau H und Frau K-B in Gießen hat meinen Antrag als unbegründet zurückgewiesen. Also schrieb ich eine sofortige Beschwerde zum OLG Frankfurt am Main. Dort, beim OLG hat der Richter Herr Dr. D AZ: 5 WF 92/18 meine sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Auch am 20.11.2017 habe ich einen Befangenheitsantrag mit 11 Gründen gegen die Richterin Frau M geschrieben. Auch hier hat der Richter Herr Dr. D beim OLG AZ: 5 WF 20/18 meine sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Weitere Informationen finden Sie in meinen Kommentaren, beim justizfreund , zum Artikel " Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und der Bürger ohne Chance". Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Juli 2012 AZ: 2 BvR 615/11 entschieden, dass bei Befangenheitsanträgen nach § 42 ZPO, eine tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit nicht erforderlich ist, es genügt schon der "böse Schein", d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität. Das ist der Maßstab, der vom Bundesverfassungsgericht, für Befangenheitsanträge, gesetzt wurde. Aber an diese Vorgabe, des Bundesverfassungsgerichtes, halten sich die mir bekannten Richter, vom OLG Frankfurt am Main, nicht. Sie missachten offensichtlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Sie verweigern mir mein Grundrecht aus Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 des GG, meinen Anspruch auf eine Entscheidung meiner Rechtssache durch den hierfür von Gesetz wegen vorgesehenen unparteilichen Richter. Meiner Meinung nach, machen sich diese Richter mehrfach und wiederholt einer Rechtsbeugung nach § 339 StGB schuldig. Im Internet, beim justizfreund.de , unter Befangenheit, ist so etwas ähnliches, bildlich dargestellt. Hinter der Arbeitsweise, einiger Richter, scheint ein rechtswidriges Verhalten zu stecken. Es ist wohl ein, in sich geschlossenes, System. Richter decken offensichtlich Richter. Hier müssen Politiker gegensteuern! Aus meiner Sicht arbeiten diese Richter nicht im Sinne des Richtereides. Sie arbeiten bestimmt nicht getreu den Grundgesetz, dem Gesetz, nach besten Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person und sie dienen bestimmt nicht der Wahrheit und Gerechtigkeit. Der Bundestagsabgeordneter Herr Hans-Jürgen Irmer, wird am 5.4.2018 im Gießener Anzeiger in einem anderen Zusammenhang zitiert, dass die Nichteinhaltung eines Amtseides d.h. auch Richtereides und das sich über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzen, geradezu anarchistisch und völlig inakzeptabel ist. Es ist ein Anschlag auf den Rechtsstaat. Es kann keinen allgemeingültigen Rechtsrahmen mehr geben, wenn jeder für sich Moral und Recht definiert, wie es gerade passt. Ich sehe beim OLG Frankfurt am Main keinen Rechtsstaat. Das Personal Richter sollte dort im Sinne unseres Rechtsstaates geschult werden. Und wer sich an den Richtereid nicht halten will, der soll die Justiz verlassen. Auf Rechtsstaatlichkeit haben unsere Bürger ein grundgesetzlich verbrieftes Recht.
Völlig falsche Urteile meiner Meinung nach; z. B. dass ein Autofahrer mithaften muss, wenn ein Radfahrer bei einem Ausweichmanöver auf einem Feldweg stürzt, ohne dass sich die beiden Fahrzeuge berührt haben..
Ich bin FASSUNGSLOS!!! So eine Frechheit habe ich noch nie erlebt, hier wird man wie wie ein Untermensch behandelt, die Richter hier entscheiden immer nach Lust und Laune, das Gesetz hat HIER keinen Wert mehr! Die anderen Rezensionen bestätigen das!
Erwarten Sie nichts....0,0 Urteile werden mit Strg c + v erstellt. SCHANDE!!! Weltfremd, Realitätsblind, unmenschlich. Rückständig in allen Belangen. Dieses Land ist dem Untergang geweiht. Karma muss ES richten.
Kaum zu Glauben von einer Richterin wortwörtlich zum Vergleich gezwungen kein Wunder ein Drittel mehr Gerichtskosten weiter so.......
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