Einschätzung der aktuellen Lebenssituation bei Erkrankung
unabhängige, umfassende und individuelle Beratung
siehe: ausführliches Infoschreiben
WAS WÄRE, WENN.....?
Als examinierte Pflegefachkraft und zertifizierte Wohnberaterin biete ich Ihnen eine Einschätzung Ihrer aktuellen Lebenssituation im Alter, bei einer Behinderung oder bei einer Erkrankung, an.
Die Beratung ist unabhängig und individuell:
- zur Wohnsituation
- zum Pflegebedarf
- zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Was bedeutet eine individuelle Wohnberatung?
Eine Wohnberatung unterstützt Menschen im Alter sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen bei der Optimierung ihrer Wohnsituation. Ziel ist es, diese so anzupassen, damit selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange gewährleistet ist.
Als Pflegefachkraft und zertifizierte Wohnberaterin stelle ich bei einem Hausbesuch mit Ihnen gemeinsam ihren individuellen Bedarf fest und zeige Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf.
Meine Beratung schließt die Versorgung mit technischen Hilfsmitteln, mit seniorengerechten Möbeln, eine eventuelle Umgestaltung von vorhandenem Wohnraum sowie die Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten mit ein.
Beim Überwinden bürokratischer Hürden bin ich Ihnen gerne behilflich.
Ebenso unterstütze ich Sie bei der Umsetzung aller Maßnahmen.
Stellt sich heraus, dass ein sicheres Wohnen in den eigenen vier Wänden nicht mehr gewährleistet ist, zeige ich Ihnen geeignete Wohnformen und Wohnmöglichkeiten auf.
Als zertifizierte Wohnberaterin kooperiere ich mit geeigneten Institutionen und Ansprechpartnern, um eine bestmögliche Unterstützung sicherzustellen.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung ist seit 2009 im § 1901 Abs.1 BGB im Gesetz verankert.
Jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann durch diese Verfügung bestimmen was medizinisch unternommen werden soll, wenn er nicht mehr selbst entscheiden und handeln kann.
Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder nahestehende Personen haben nicht automatisch das Recht, im Falle einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit des Betroffenen, z.B. aufgrund einer akuten Erkrankung oder nach einem Unfall, Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen.
Damit vertraute Personen handeln dürfen, wird eine Vorsorgevollmacht benötigt. Diese Vorsorgevollmacht muss inhaltlich an eine bestimmte Form gebunden sein.
Gerne gebe ich Ihnen Hinweise und Informationen.
Auf Wunsch begleite ich Sie zu Behörden, wie z.B. Betreuungsstelle vor Ort.
Ich berate immer im Sinne des Betroffenen. Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist dabei von besonderer Bedeutung.
Meine Beratung ist stets vertraulich.
Eine Kosteninformation meiner Beratung erhalten Sie auf Anfrage.
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