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Plötzlich Am Meer Kontakt Informationen

Plötzlich Am Meer

Info

... 25.-27. August 2017...
Wiese, Wald, Strand & Meer!

Geschichte

1. Anbieterkennzeichnung/Verantstalter
Ploetzlich nagle sp. z o.o.
Hangarowa 8
72-330 Mrzeżyno
E-Mail: [email protected]
URL: www.ploetzlich.net – www.nagle.com.pl Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer, sowie die Ploetzlich nagle sp. z o.o. Vertragspartner.
Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten im
Verhältnis der Festivalbesucher
(nachfolgend: “Besucher“ genannt) mit der
Ploetzlich nagle sp. z o.o. (nachfolgend:
“Veranstalter“ genannt).
Sie sind Bestandteil des
Besuchervertrages, der entweder durch den
Erwerb eines Tickets oder — soweit ein
Eintritt ohne Ticketkauf vorliegt – mit
Betreten des Veranstaltungsgeländes
zustande kommt.
2. Tickets
2.1. Mit Kauf eines Tickets werden der
Ticketkäufer, sowie die Ploetzlich nagle
sp. z o.o. Vertragspartner.
Der Eintritt zum Plötzlich Festival ist
limitiert und nur im Online-Vorverkauf
über unseren Ticketpartner (Paylogic) auf
unserer Webseite erhältlich und auf
Facebook. Es werden folgende Zahlungsarten
akzeptiert: Sofortüberweisung,
Kreditkarte, (inkl. ggf. Lastschrift).
Kreditkartenzahlungen werden über
Masterpayment abgewickelt.
2.2. Es ist grundsätzlich untersagt, die
bereits erworbene Eintrittskarte
gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets
dürfen auch privat nicht zu einem höheren
Preis als den aufgedruckten Ticketpreis
zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert
werden. Auch eine Verwendung zu
Verlosungszwecken und / oder zur
Durchführung von Gewinnspielen ist ohne
vorherige ausdrückliche schriftliche
Zustimmung des Veranstalters untersagt.
Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen
Verlust der Eintrittsberechtigung.
2.3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein
Ersatz.
3. Einlass
3.1. Ein Einlass zum Festival ist nur mit
gültiger Eintrittskarte möglich. Beim
Einlass ist die Karte vorzuzeigen.
3.2. Der Veranstalter behält sich das
Recht vor, sollte der Festivalbesucher
dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den
Einlass zum Festival zu verweigern. Als
wichtiger Grund gilt insbesondere ein
offensichtlicher stark alkoholisierter
Zustand des Besuchers, eine offensichtlich
menschenverachtende, rassistische,
homophobe Kleidung sowie gefährlicher
Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik,
Fackeln, Rauschmittel und andere
gefährliche Gegenstände).
NAZIS MÜSSEN DRAUSSEN BLEIBEN!!!
3.3. Der Festivalbesucher hat im Falle des
Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf
Erstattung des Ticketpreises, außer es
besteht ein wichtiger Grund (insbesondere
die vorbenannten) für die
Einlassverweigerung. In diesem Falle ist
eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung
des Ticketpreises nicht möglich. Ein
darüber hinausgehender
Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen,
es sei denn der Veranstalter handelt
vorsätzlich oder grob fahrlässig.
3.4. Der Veranstalter übernimmt durch den
Einlass von Personen, die wegen ihres
geistigen oder körperlichen Zustandes der
Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei
vertragliche Verpflichtungen zur Führung
einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl
gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als
auch gegenüber aufsichtspflichtigen
Personen sowie sonstigen Besuchern.
4. Absage, Abbruch, Verspätung,
Programmänderung
4.1. Die Veranstaltung findet bei jedem
Wetter statt, solange der Veranstalter die
Umstände des Wetters verantworten kann.
Sollten durch die Witterungsumstände
Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen,
kann die Veranstaltung abgesagt oder –
nach Beginn – abgebrochen werden.
4.2. Sollte das Festival noch vor Beginn
ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins
abgesagt werden, haben die
Festivalbesucher einen Anspruch auf eine
Erstattung des Ticketpreises. In diesem
Fall ist das oder die nicht entwertete/n
Ticket/s per Post mit deutlich lesbarer
Schrift an “ Ploetzlich nagle Sp. z o.o.”
unter Nennung einer Kontoverbindung für
die Erstattung bis 10 Tage nach
Veranstaltung zuzuschicken.
Ein Anspruch auf Erstattung der
Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie
darüber hinausgehenden Schadensersatz
besteht nicht, es sei denn, der
Veranstalter hat die Absage zu vertreten.
4.3. Sollte das Festival nach Beginn aus
Gründen höherer Gewalt (insbesondere
wetterbedingt), behördlicher Anordnung
oder gerichtlicher Entscheidung beendet
werden müssen, besteht für die
Festivalbesucher kein Anspruch auf
Erstattung des Ticketpreises oder auf
Schadensersatz, es sei denn, dem
Veranstalter kann Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
4.4. Der Veranstalter behält sich das
Recht vor, die Veranstaltung örtlich und /
oder terminlich zu verlegen, soweit die
Durchführung unmöglich oder unzumutbar und
zugleich die Verlegung für den Besucher
zumutbar ist.
a) räumliche Verlegung: innerhalb der
gleichen oder zumindest benachbarten Stadt
b) zeitliche Verlegung: nächster Tag, bzw.
soweit die hindernden Umstände
(insbesondere Wetterbedingungen) noch
anhalten, der nächste Samstag, soweit die
Veranstaltungsfläche
weiterhin verfügbar sein sollte.
Die Verlegung wird vom Veranstalter
unverzüglich über seine Website und nach
Möglichkeit auch über die Tagespresse,
Rundfunk, Facebook-Präsenz bekanntgegeben.
Vor größeren Aufwendungen für den Besuch
wird dringend Einsicht in die Website des
Veranstalters empfohlen.
5. Lautstärke, Hörschutz
Wir weisen darauf hin, dass bei dem
Festival aufgrund erhöhter Lautstärke die
Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden,
insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird
grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu
verwenden. Der Besuch der Veranstaltung
erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine
Haftung des Veranstalters für auftretende
Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge
ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Veranstalter handelt grob fahrlässig oder
vorsätzlich oder hat seine
Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.
6. Hausrecht, Verbote
6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände wird
das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von
den durch diesen Beauftragten ausgeübt.
Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar
Folge zu leisten.
6.2. Dem Musikfestivalbesucher sind
gewerbsmäßige Handlungen(insbesondere
Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgelände
verboten, es sei denn, sie wurden vorher
schriftlich mit dem Veranstalter
abgestimmt.
6.3. Sollte ein Festivalbesucher gegen
vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein
Verweis vom Festivalgelände erfolgen. Eine
Erstattung des Ticketpreises sowie ein
Anspruch auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen, es sei denn, der
Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen
handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
7. Haftung
7.1 Der Veranstalter hält keine Garderobe
vor. Über die in den Schliessfächern
engeschlossenen Gegenstände übernehmen wir
keine Haftung.
7.2. Im Übrigen haftet der Veranstalter
für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen
zu vertretenden Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit unbeschränkt. Das gleiche
gilt für sonstige Schäden, die dem
Besucher infolge einer von dem
Veranstalter vorsätzlich oder grob
fahrlässig verübten Pflichtverletzung
entstanden sind. Für vertragstypische
Schäden, die dem Besucher infolge einer
wesentlichen Vertragspflichtverletzung
entstanden sind (sogenannte
„Kardinalpflichten“), haftet der
Veranstalter auch dann, wenn ihm lediglich
leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im
Übrigen ist die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine
wesentliche Vertragsverletzung im
vorgenannten Sinne ist eine solche, deren
Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Besucher vertrauen
darf. Der Veranstalter haftet im gleichen
Maße auch für Pflichtverletzungen seiner
Erfüllungsgehilfen.
7.3 Der Veranstalter kann für keine
Schäden die beim campen entstehen haftbar
gemacht werden.
8. Datenschutz
Der Veranstalter speichert und verarbeitet
die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für
die Zwecke der beiderseitigen
Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf
die Daten nur zum Zwecke der Information
des Besuchers verwenden (z.B.
Veranstaltungsinformationen, Newsletter,
etc.)
9. Besonderheiten
Der Veranstalter behält es sich vor, beim
ermässigten Ticketpreis den
Verantstaltungsort nicht bekannt zu
geben.
10. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Das gilt auch
für das Schriftformerfordernis selbst. Es
gilt das Recht des Landes Polen. Soweit
eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig
ist, ist der Gerichtsstand Gryfice.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein sollten oder werden, wird
dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht beeinflusst.
Entsprechendes gilt für etwaige
Vertragslücken. In diesen Fällen ist die
rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die
Vertragslücke durch eine solche
rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die
dem von den Parteien mit der unwirksamen
bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Adresse:
Stadt: Berlin


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