Medizinische Fußpflege
"„Podologen“ sind für medizinisch indizierte Behandlungen am Fuß qualifiziert.Der Podologe zählt zu den Medizinal-Fachberufen.Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen.Patienten mit einem „diabetischen Fußsyndrom“ können außerdem mit einer vom Arzt ausgestellten Verordnung podologische Leistungen erhalten.Der Podologe darf gemäß Podologengesetz auf ärztliche Anordnung über die Fußpflege hinaus selbstständig Risikopatienten behandeln, z.B. Diabetiker, Rheumatiker, Bluter, Patienten mit arterieller oder venöser Durchblutungsstörung der Beine."hinzufügen eines PodoNord - Fachpraxis für Podologie-stadtplans zu ihrer webseite;
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