Die Kanzlei Daub deckt einerseits den Beratungsbedarf vorwiegend mittelständischer Betriebe ab. Hierzu gehört u.a. Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und das Recht der Generationennachfolge. Durch die Fortbildung im Steuerrecht und den Zweitberuf als vereidigter Buchprüfer kann auch mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in deren Fachsprache kommuniziert werden.
Die Philosophie der Kanzlei besteht darin, umfassende Beratung und Vertretung im zivilrechtlichen Bereich zu leisten. Es werden daher über den wirtschaftsrechtlichen Bereich hinaus auch Mandate im Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und weiteren zivilrechtlichen Rechtsgebieten bearbeitet. Für Spezialgebiete, Verwaltungsrecht und Strafrecht besteht die Zusammenarbeit mit entsprechend spezialisierten Kollegen.
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