Beratung, Einbau, Wartung, Vermietung und Verkauf von Rauchwarnmeldern gemäß den gesetzlichen Erfordernissen
Aufgrund der Änderung der Thüringer Bauordnung sind bis spätestens Ende 2018 in allen Wohngebäuden Rauchwarnmelder zu installieren. Verantwortlich hierfür sind die Eigentümer.
Wir bieten Ihnen als Eigentümer einer Immobilie zur eigenen oder Fremdnutzung die Abnahme aller gesetzlichen Erfordernisse an:
- individuelle Analyse gemäß der gesetzlichen Vorgaben
- Übernahme der Installation durch geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN EN 14676
- Einbau ausschließlich hochwertiger Rauchmelder nach DIN EN 14604, VDS / TÜV-geprüft mit 10 Jahren Echtalarm-Garantie
- Übernahme der regelmäßigen Wartung (und hierbei geht es nicht nur um einen Funktionstest!) durch qualifiziertes Personal
- kostenfreier Austausch defekter Geräte während der gesamten Laufzeit des Mietvertrages
- Dokumentation
hinzufügen eines rauchmelder-thueringen.de-stadtplans zu ihrer webseite;
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