Die Kanzlei Liske berät und vertritt Verbraucher in den Rechtsgebieten Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht mit Konzentration auf die Bereiche Arzthaftung, private Personenversicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) und gesetzliche Sozialversicherungen (gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Erwerbsminderungsrente) einschließlich der Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung.
Erfolg verlangt Kompetenz. Dies gilt nicht zuletzt für rechtliche Auseinandersetzungen mit Ärzten, Krankenhäusern, Versicherungsunternehmen und Behörden, die vom Verbraucher oftmals als übermächtig empfunden werden. Die langjährige Tätigkeit der Kanzleiinhaberin auf den Gebieten des Medizin-, Versicherungs- und Sozialrechts sowie deren einschlägige Qualifikation zur Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht machen die Kanzlei Liske zu einem kompetenten Partner, mit dem Sie der Gegenseite mindestens auf Augenhöhe begegnen.
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