Rechtsanwalt Klein berät Sie in Fragen rund um das Strafverfahren. Egal ob Vorladung als Beschuldigter, Strafbefehl oder Anklage. Ebenso in Haftsachen und Führerscheinentzug.
Rechtsanwalt Klein ist Mitglied der Anwaltssozietät Fricke, Teuber, Barner und Klein - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notar. Die Kanzlei deckt als Allgemeinkanzlei ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab, insbesondere Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Erbrecht und Vertragsrecht. Das Angebot wird durch das Notariat abgerundet.
Rechtsanwalt Klein hat seinen Schwerpunkt auf die strafrechtliche Tätigkeit gelegt, ist aber auch im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Verkehrsrecht, tätig.
Das Angebot reicht von der Strafverteidigung bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und lassen Sie sich bei Ihrem rechtlichen Problem individuell beraten.
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