Medizinrecht
Strafrecht
Arbeitsrecht
MEDIZINRECHT
Dr. Welf Kienle berät und vertritt vor allem Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Pfleger, Physiotherapeuten, Hebammen und Angehörige anderer Heilberufe in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten.
Das Tätigkeitsfeld im Medizinrecht reicht vom Kernbereich des Medizinrechts, wie dem Arzthaftungsrecht, dem Berufsrecht der Heilberufe, dem Vergütungsrecht und dem Vertragsarztrecht bis zur Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen in angrenzenden Rechtsgebieten, die von medizinrechtlichen Besonderheiten überlagert werden.
STRAFRECHT
Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Welf Kienle bildet das Strafrecht. Neben dem Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht ist er insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht tätig. Er berät und vertritt im Raum Koblenz und bundesweit Mandanten engagiert in allen Bereichen des Strafrechts, als Strafverteidiger, Zeugenbeistand und Nebenklagevertreter in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung und Revision.
Außerhalb von Strafverfahren berät er insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens auch präventiv zu Vermeidung strafrechtlicher Haftungsrisiken.
ARBEITSRECHT
Im Arbeitsrecht berät Dr. Welf Kienle vor allem bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, sowie bei der Veränderung und Aufhebung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Im Vordergrund steht hierbei die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten wie Kündigungsschutzklagen durch einvernehmliche Lösungen und rechtssichere Formulierungen.
Sind gerichtliche Auseinandersetzungen unvermeidbar, vertritt er Mandanten vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzverfahren und anderen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
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