Rechtsanwalt Gastronomie ist ein kostenloses Infoportal von Anwälten für Gastronomen und Hoteliers.
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Das Projekt Rechtsanwalt Gastronomie hat das Ziel, Hoteliers und Gastronomen die für Sie unabdingbaren rechtlichen Grundlagen zu vermitteln und zugleich nützliche Tipps für den Umgang mit Standardproblemen an die Hand zu geben.
*Rechtsanwalt Gastronomie kann und will – wenngleich die Texte ausschließlich von fachspezifisch erfahrenen Anwälten für Gastronomierecht verfasst sind – die Beratung durch einen RechtsRechtsanwalt nicht ersetzen.
Mit Ausnahme des Gaststättengesetztes, der Gaststättenverordnungen der Länder, der Getränkeschankanlagenverordnung, der Verordnungen über die Berufsausbildung im Gastgewerbe sowie den ausdrücklichen Regelungen zum Reiserecht in §§ 651 a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zur Haftung des Gastwirts in §§ 701 ff. BGB scheint es auf den ersten Blick kein spezielles Recht für die Branche zu geben.
Dieser Eindruck täuscht. Hoteliers und Gastronomen müssen tatsächlich eine fast schon unüberschaubar zu bezeichnende Anzahl rechtlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen einhalten. Eine Übersicht finden Sie auf der Unterseite Gesetze von Rechtsanwalt Gastronomie.
Gleichzeitig besteht für jeden Hotel- oder gastronomischen Betrieb die Notwendigkeit, die eigene Liquidität und Ertragssituation zu verbessern. optimieren. Ohne fachkundige und ausführliche rechtliche Beratung aus einer Hand ist das nicht möglich.
Rechtliche Beratung in der Hotel- und Gaststättenbranche mit ihren zahlreichen Erscheinungsformen setzt nicht nur entsprechendes Wissen und Kenntnisse in diesen Bereichen voraus, sondern insbesondere auch vertiefte Branchenkenntnisse.
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