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Rechtsanwalt Spöth Harald Kontakt Informationen

"Die Kanzlei Harald Spöth Kanzlei für privates Immobilienrecht in München ist eine auf das Immobilienrecht spezialisierte Anwaltsboutique.Unsere Mandanten vertreten wir in allen Fragen des privaten Immobilienrechts. Insbesondere bei der Durchsetzung von Vermieterrechten, Fragen des Wohnungseigentumsrechts sowie des privaten Baurechts.Wir sind hochspezialisierte Rechtsanwälte auf dem Gebiet des privaten Immobilienrechts. Der Kanzleigründer und Namensgeber Herr Rechtsanwalt Harald Spöth ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Außerdem ist Rechtsanwalt Spöth Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht des Deutschen Anwaltsvereins sowie Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages."
Adresse: Herzog-Wilhelm-Str. 10 , München 80331, BY, DE
Telefonnummer: 089 51518803
Zustand: BY
Stadt: München
Postleitzahl: 80331


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Ritter Armin Ritter Armin 8 km Professioneller und sehr erfahrener Anwalt, der schon seit geraumer Zeit Mich, meine ...
Bewertungen
Ich wende mich an Hr Spöth wegen einer WEG Sache. Die Beschreibung in Ihre Homepage lockt mich an, dass die Kosten nach RVG berechnet werden, weil meine Rechtschutzversicherung nur RVG akzeptieren. Alles wunderbar bis zum Vollmacht. Es besteht eine wichtige Kondition wegen Kosten im Vertrag, die ich hier nicht ausführlich beschreiben darf. Meine Rechtsschutzversicherung sagt, so eine Kondition hat die Versicherung noch nie gehört und mich den Anwalt abraten. Ich kann die andere Rückmeldung nachvollziehen. Wer sich den Vertrag nicht genau lesen kann/ will, kauft er die Katze im Sack.
Herr Spöth hat mich parallel in zwei Rechtsangelegenheiten betreut. Nachfolgend schildere ich gerne meine Erfahrungen. Beim Vorgespräch gibt sich Herr Spöth kompetent, interessiert und hinsichtlich der Erfolgsaussichten sehr, sehr zuversichtlich. Dem Mandanten wird versichert, dass die Rechtslange ganz klar und das Kostenrisiko dank niedriger Streitwerte sehr gering sei. Sobald die Mandatsvereinbarung aber einmal unterzeichnet und der Kostenvorschuss 100% Kostenvorschuss bezahlt ist, ist Herr Spöth für seinen Mandanten leider kaum mehr direkt erreichbar. Emails werden mit vorformulierten Floskeln durch das Sekretariat beantwortet, Rückrufe werden nicht ausgeführt. Auch wenn das Gericht dann einen wesentlich höheren Streitwert ansetzt, als von Herrn Spöth im Vorgespräch angenommen, ist er leider nur schwer erreichbar und auch nur ungern bereit einen solchen Streitwert bei Gericht überprüfen zu lassen. Dies muss der Mandant dann schon selbständig erledigen - Herr Spöth sei schliesslich nicht "Herr des Streitwerts". In Bezug auf den Rechtsstreit tut der Mandant gut daran, Fristen selbst zu überwachen, da das Fristenmanagement im Hause Spöth leider teilweise lückenhaft ist. Auch ist dem Mandanten gut daran geraten sich am Besten selbst tief in die Rechtsmaterie einzuarbeiten, da Herr Spöth zwar vorgibt sich in vielen Rechtsgebieten auszukennen, bei näherer Betrachtung aber leider nur oberflächliches Fachwissen aufweist und er es auch nicht für nötig hält sich tiefer in Spezialgebiete einzuarbeiten. Beim Gerichtstermin ist Herr Spöth kleinlaut und auch gerne bereit einfach mal nur mit den Achseln zu zucken, wenn er mangels schlechter Vorbereitung auf die Einwände der Gegenseite keine passende Antwort vorbringen kann oder Unterlagen in seiner digitalen Aktenverwaltung nicht mehr findet. Nach Urteilsspruch ist es Herrn Spöth wichtig einen möglichst hohen Streitwert zu bewahren. Die Bereitschaft eine Streitwertüberprüfung bei Gericht zu beantragen ist gering er darf schliesslicht dafür keine zusätzlichen Gebühren verlangen und auch die Beantragung der Kostenfestsetzung erfolgt sehr schleppend. Dies ist nur zu verständlich, da Herr Spöth dank des bereits vorab durch den Mandanten bezahlten, sehr hohen Vorschusses, seine eigene Vergütung ja bereits erhalten hat und es doch keinen Unterschied macht ob der Mandant nun zwei oder vier Monate auf die Rückerstattung seiner Rechtsverfolgungskosten wartet .... Sollten zusätzlich zum bereits bezahlten Vorschuss weitere Gebühren berechnet werden können, ist Herr Spöth aber sehr schnell bei der Sache. Dabei kommt es ihm nicht darauf an ob der Rechtsfall selbst abgeschlossen ist. Schlussrechnungen werden bereits vor Abschluss des Rechtsfalles gestellt und auch sofort angemahnt. Sein eigenes Mahnwesen hat Herr Spöth dabei voll im Griff. Hier darf es auch nicht verwundern, wenn Herr Spöth sich selbst als Anwalt mandatiert und für die Mahntätigkeit nochmals zusätzliche Gebühren erhebt. In diesem Zusammenhang sei dem Mandanten gut geraten, dass er sich am Besten auch tief ins Anwalts-Gebührenrecht einarbeitet, da Herr Spöth in seinen Rechnungen zwar viele Gebührenpositionen aufweist, diese aber in den Rechnungen weder erklärt, noch bereit ist die Gebühren auf Nachfrage zu erläutern. Im späteren Verlauf kann sich dann schon mal heraus stellen, dass manche Gebührenpositionen gar nicht auf den Fall zutreffen bzw. falsch erhoben wurden. Sollte der Mandant aber Zweifel an solchen Rechnungen haben und diese Zweifel gar äussern, legt Herr Spöth sein Mandat einfach nieder und lässt den Mandanten seinen noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit selbständig zu Ende führen und damit "im Regen stehen". Selbstverständlich treibt Herr Spöth seine Rechnungen auch nach Mandatsniederlegung dann noch zuverlässig beim Mandanten ein.
Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.
Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht.Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung
Fantastische Beratung und sehr kompetent, immer zur Stelle bei Fragen.
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