Der RKK e.V. Koblenz ist mit über 1.111 Vereinen und mehr als 500.000 Mitgliedern der zweitgrößte Karnevals- und Fastnachtsverband in Deutschland
Der Rheinische Karnevals-Korporationen sind mit über 1.111 Vereinen und deren mehr als 500.000 Mitgliedern der zweitgrößte Karnevals- und Fastnachtsverband in Deutschland. Die RKK sind der Verband für den rheinischen Karneval, der rheinischen Fastnacht und für den Gardetanzsport. Im Jahre 1959 als Regionalverband in Bad Ems gegründet waren sie zunächst für das Gebiet zwischen den Städten Aachen – Düsseldorf – Worms – Saarbrücken tätig. Auf der Jahreshauptversammlung am 15.10.2005 in Bad Marienberg wurden die Grenzen geöffnet, so dass heute alle Vereine im deutschen Sprachraum, die Karneval und Fastnacht und den Gardetanzsport betreiben, Mitglied werden können. Auch artverwandte Vereine, wie Kirmesvereine, Musikvereine etc. können beitreten und die Vorteile einer Mitgliedschaft nutzen. Der Sitz des Verbandes ist in Koblenz.
Hier ist seit 1959 ein Dachverband herangewachsen, der seinen Vereinen Hilfestellungen und finanzielle Vorteile in mehrfacher Hinsicht bietet. Der Stellenwert der RKK im gesellschaftspolitischen Wirken ist nicht zu unterschätzen. So erreichte der RKK z.B. die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Karnevalsvereine.
Unter einigen Stichpunkten wollen wir den Verband auf den nächsten Seiten kurz vorstellen. Wer noch mehr wissen möchte, kann sich an die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Verbandes oder auch per Anruf, E-Mail, Fax oder Brief an die Geschäftsstelle wenden.
Die Geschäftsstelle hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und natürlich nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihre Wünsche entgegen.
hinzufügen eines RKK-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen