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Saarland-Fernsehen

Info

Kabel Deutschland Programmplatz 151: Saarland Fernsehen zeigt werbefinanzierte Dokumentationen, witzig aufbereitet und immer vollkommen authentisch, als wären SIE live dabei gewesen.

Geschichte

Kabelnetz Vodafone Kabel Deutschland DVB-C PROGRAMMPLATZ 151:
Versorgung Stand 30.06.2016: 150.969 Wohneinheiten, ca. 310.000 Einwohner.

Im folgenden Text sehen Sie die Reichweite der Kabelnetze im Saarland, in denen die Ausstrahlung erfolgt.

PLZ Ort Reichweite
66100 Saarbrücken 4
66111 Saarbrücken 4.034
66113 Saarbrücken 8.171
66115 Saarbrücken 4.304
66117 Saarbrücken 4.998
66119 Saarbrücken 5.548
66121 Saarbrücken 5.623
66123 Saarbrücken 4.495
66125 Saarbrücken 3.531
66126 Saarbrücken 162
66127 Saarbrücken 458
66127 Saarbrücken 12
66128 Saarbrücken 827
66130 Saarbrücken 323
66130 Saarbrücken 15
66131 Saarbrücken 259
66132 Saarbrücken 366
66133 Saarbrücken 1.129
66265 Heusweiler 348
66271 Kleinblittersdorf 1.172
66280 Sulzbach 4.691
66287 Quierschied 1.578
66292 Riegelsberg 1.648
66299 Friedrichsthal 53
66333 Völklingen 6.522
66346 Püttlingen 718
66352 Großrosseln 258
66359 Bous 1.227
66386 St. Ingbert 9.958
66399 Mandelbachtal 2.158
66424 Homburg 9.803
66440 Blieskastel 4.680
66450 Bexbach 4.590
66453 Gersheim 21
66459 Kirkel 728
66538 Neunkirchen 5.250
66538 Neunkirchen 66
66539 Neunkirchen 3.314
66540 Neunkirchen 664
66557 Illingen 2.168
66557 Illingen 1.557
66564 Ottweiler 1.929
66571 Eppelborn 3.536
66583 Spiesen-Elversberg 1.159
66589 Merchweiler 569
66606 St. Wendel 2.413
66629 Freisen 657
66636 Tholey 519
66640 Namborn 25
66646 Marpingen 1.931
66649 Oberthal 760
66663 Merzig 5.562
66679 Losheim 293
66701 Beckingen 220
66740 Saarlouis 8.708
66763 Dillingen 3.268
66773 Schwalbach 3.536
66780 Rehlingen-Siersburg 693
66787 Wadgassen 598
66793 Saarwellingen 581
66798 Wallerfangen 353
66802 Überherrn 1.877
66806 Ensdorf 1.052
66809 Nalbach 380
66822 Lebach 416
66839 Schmelz 2.503


Bescheinigung der Landesmedienanstalt des Saarlandes



1. Auf der Grundlage des Beschlusses des Medienrates der LMS gemäß § 57 Nr. 1, § 43 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Mediengesetz – SMG – in seiner Sitzung am 15. September 2016 wird gemäß § 49 Abs. 4 Satz 5 SMG bescheinigt, dass die Zulassungen der MSM Medien Saar Mosel GmbH, Saarbrücken, als Rundfunkveranstalterin privaten Rechts zur Veranstaltung der 24-stündigen landesweiten reinen Werbefernsehprogramme „Saarland Fernsehen 1“ und „Saarland Fernsehen 2“ im Saarland als erteilt gelten.

...


Die Zulassungen beziehen sich entsprechend der Anzeige jeweils auf die Veranstaltung und Verbreitung eines 24-stündigen reinen Werbeprogrammes der Programmart Fernsehen im Saarland. Vorgesehen sind ausschließlich kommerzielle Berichterstattungen und Werbesendungen beipielsweise in Form der Präsentation von Produkten, Vorstellung von Dienstleistungen (z.B. Fitnessstudio, Kosmetiksalon, Friseur, Handwerksunternehmen) sowie von Einzelhandelsgeschäften. Es gibt keine wesentlichen Unterschiede in den beiden Programmen. Teilweise sollen die Beiträge zeitversetzt laufen, teilweise nur in einem der Programme zu sehen sein. Ggf. soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Gewichtung eines Angebots zu eher weiblichen werblichen Themen (z.B. Kosmetik, Mode, Lifestyle, Dessous) und des anderen zu männlichen Themen (z.B. Sport, Kfz, Handwerk, Elektronik) erfolgen.

Nach § 49 Abs. 1 SMG gilt die Zulassung gemäß § 43 Abs. 1 SMG für die geplante Veranstaltung eines privaten landesweit verbreiteten reinen Fernsehwerbeprogramms im Saarland als erteilt, wenn die LMS die geplante Veranstaltung nicht vor dem Sendebeginn für unzulässig erklärt. Da mit Blick auf beide Programme keine Gründe vorliegen, die geplante Veranstaltung vor dem Sendebeginn für unzulässig zu erklären, gelten die Zulassungen gemäß §§ 49, 43 SMG als erteilt.

Unberührt von dieser Feststellung bleibt das Erfordernis einer Zuweisung terrestrischer Übertragungskapazitäten gemäß § 49 Abs. 3 Ziffer 2 SMG oder der Einigung mit einem Kabelanlagenbetreiber über die Nutzung einer Kabelkapazität gemäß § 49 Abs. 6 Ziffer 3 SMG.


...

Landesmedienanstalt Saarland
Anstalt des Öffentlichen Rechts
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Tel: 0681/38988-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.LMSaar.de

Direktor: Uwe Conradt LL.M.
Vorsitzender des Medienrates: Prof. Dr. Stephan Ory
Sitz der Anstalt: Saarbrücken

Adresse: Angela-Braun-Str. 19, 66115 Saarbrücken
Telefonnummer: +49 681 968-7000
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115


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