Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert ihrer Immobilie nach § 194 BauGB, als Vollgutachten oder als Kurzguachten.
"Wir erstellen Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB."hinzufügen eines Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Paulick-stadtplans zu ihrer webseite;
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