Sachverständigenbüro für
KFZ -Schäden und Bewertungen
und
Havarien und Bewertungen
Unfallgutachten:
Wir erstellen Kfz-Gutachten für alle PKW, LKW, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen,
Baufahrzeuge und Sonderaufbauten.
Wir ermitteln Schadenshöhe, Dauer der Reparatur bzw. einer Wiederbeschaffung,
Höhe des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswertes und ob nach Reparatur
eine Wertminderung gegeben ist.
Auch im Falle eines Kaskoschadens können wir, falls gewünscht, tätig werden.
Meistens werden hier jedoch, im Gegensatz zum Haftpflichtschaden,
Gutachter der Versicherung tätig.
Kurzgutachten & Kostenvoranschläge:
Zur Beweissicherung für die Versicherung bei einem Bagatellschaden
erstellen wir kostengünstig einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Fotos.
Dieses Kurzgutachten wird in der Regel von den Versicherungen anerkannt.
Fahrzeugbewertungen:
Möchten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder den aktuellen Wert vorsorglich dokumentieren,
wir ermitteln den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges anhand des Baujahres,
Ausstattung, Zubehör, Sonderausstattung, allgemeinem Pflegezustand,
technischem Zustand und der aktuellen Marktlage.
Oldtimer & Wertgutachten:
Erstellung von Oldtimer-Wertgutachten für die Versicherung.
Den Umfang des Gutachtens legen dabei Sie fest: entweder als einfache Ermittlung der
Zustandsnote oder als umfangreiche Dokumentation des Fahrzeugzustands.
Reparatur -und Kostenvoranschlagsprüfung:
Bei Zweifeln an der Höhe einer Reparaturrechnung oder eines Kostenvoranschlags,
führen wir eine genaue Prüfung Ihrer Reparaturrechnung oder Ihres Kostenvoranschlags
durch.
Beweissicherungsgutachten:
Weist Ihr Fahrzeug bereits kurz nach dem Kauf Mängel auf, ist es möglich Ihr Fahrzeug
auf eventuell verschwiegene Unfallschäden zu prüfen. Ein Beweissicherungsgutachten kann
ebenfalls notwendig sein um z. B. Manipulationen an Fahrzeugen nachzuweisen.
Nicht oder schlecht durchgeführte Reparaturarbeiten können ebenfalls aufgedeckt werden.
Mit einem Beweissicherungsgutachten können Sie rechtlich gegen den Verkäufer
vorgehen.
Immer wenn Sie Forderungen durchzusetzen haben, ist ein Beweissicherungsgutachten
notwendig.
Nutzungsausfall -und Reparaturbestätigung:
Der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung entsteht, wenn Ihr Fahrzeug durch
einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht nutzungsfähig ist. Sie müssen etwaige Kosten,
wie Kfz-Steuer oder Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen, obwohl dieses nicht
nutzbar ist. Diese Entschädigung wird nur erstattet, wenn Sie auf einen Mietwagen für die
Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung verzichten.
Die Höhe des Nutzungsausfalls ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach
Fahrzeugtyp.
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