Ihr Partner für weltweite Industrie- & Anlagenmontagen
- Industrie- & Anlagenmontagen
- Elektrikerbereich
- SPS Programmierer
- Wartung
- Schweißtechnik
Wir sind ein internationaler Montagedienstleister mit Know-how, langjähriger Erfahrung und Spezialist in der Industrie- & Anlagenmontage weltweit. Gegenstand unseres Unternehmens sind der Anlagenbau sowie Montagen und Instandhaltungen aller Art.
Das Leistungsspektrum der
SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG umfasst:
INDUSTRIE- & ANLAGENMONTAGE:
- Industrie & Anlagenmontage weltweit
- Schweißtechniken (MAG, MIG, WIG)
- Betriebsumzug
- Elektrotechnik & Elektroinstallationen
- Montage & Demontage von Maschinen
- Anlagenwartung
- Fördertechnik
- Hochregalbau/Industrieregale
- Photovoltaikanlagen
PRODUKTIONSUNTERSTÜTZUNG & INSTANDHALTUNG:
- Vormontagen
- Unterstützung Ihres Fertigungsteams durch unsere Spezialisten
- Überbrückung von Personalengpässen
- Qualitätssicherungsarbeiten
ZELT & HALLENBAU:
- Lagerzelte
- Industriehallen
UNSER UNTERNEHMEN:
Durch individuelle Beratung und Betreuung garantieren wir Ihnen die größtmögliche Effizienz und Diskretion in allen dienstleistungsrelevanten Bereichen.
Durch unsere qualifizierten Mitarbeiten und dem Einsatz von technischem und mechanischem Equipment wird der Erfolg eines jeden Auftrags garantiert. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und einer professionellen Arbeitsweise und durch flexibles Personalmanagement.
SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG setzt Maßstäbe für Effizienz und Zuverlässigkeit. Wir freuen uns schon darauf, Sie als neuen Kunden begrüßen zu dürfen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, damit wir in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch über Ihre Anforderungen an uns sprechen können.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Dienstdurchführung
SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG ist ein zugelassenes Dienstleistungsunternehmen. Der Tätigkeitsbereich umfasst, Industrie- und Anlagenmontage weltweit, Personal Service , Vermittlung von Freelancer. Alle Tätigkeiten werden als Dienstleistung erbracht. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG werden in gesonderten Verträgen vereinbart, wobei diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden.
2. Beanstandungen
Beanstandungen jeglicher Art sind der SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gemeldete Beanstandungen werden von der SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG in angemessener Frist beseitigt.
3. Ausführung durch andere Unternehmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger freiberuflicher Mitarbeiter und Unternehmen zu bedienen.
4. Unterbrechung der Dienstleistung
Wird durch höhere Gewalt oder Streik die Ausführung der Dienstleistung unmöglich gemacht, ruhen für die Dauer dieser Behinderung die beiderseitigen Verpflichtungen. Der Vertrag bleibt aber weiterhin in seiner festgelegten Form bestehen.
5. Haftung und Haftungsgrenzen
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden (leichte und grobe Fahrlässigkeit des Personals oder sich selbst).
6. Haftungsausschluss
Für andere als in Punkt 4. aufgeführte Schäden haftet SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG nicht. Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherungen kein Versicherungsschutz gewährt wird.
7. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Gleichzeitig muss er der SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG sofort Gelegenheit geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.
8. Zahlung des Entgelts
Zahlungen sind direkt an SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG oder einen hierfür ausdrücklich Bevollmächtigten zu leisten. Sind die Zahlungen in bar vereinbart, so sind diese unverzüglich nach Dienstausführung zu zahlen. Im Falle einer vereinbarten Zahlung per Banküberweisung, liegt das Zahlungsziel 8 Tage nach Rechnungslegung, jegliche Abweichungen hierzu bleiben einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung vorbehalten.
9. Zahlungsverzug
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung Zahlung leistet.
10. Ausfallschäden
Bei Stornierungen des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor vorgesehenem Dienstbeginn ist SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG berechtigt eine Ausfallgebühr i.H.v. 30% des Auftragsvolumens zu verlangen. Dieses erhöht sich bei einer Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag auf 45% dessen. Innerhalb der letzten 7 Tage vor Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens an Stornogebühren erhoben. Sollte ein solcher Rücktritt vom Vertrag erst am Tage des vereinbarten Auftragsbeginns erfolgen, so ist SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG berechtigt, das Entgelt in Höhe von 100% des Auftragsvolumens zu verlangen.
11. Abwerbung von Mitarbeitern
Der Auftraggeber darf Personal, das ihm von der SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG gestellt wird, während der Dauer des Auftrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst oder durch Dritte beschäftigen, oder für solche Aufgaben einstellen, die SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG gemäß des geschlossenen Vertrages durchgeführt hat. Verstößt er gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, das Zehnfache des Betrages des Auftragsvolumens, nicht aber mehr als die zehnfache Monatsgebühr an die SCC | INDUSTRIEMONTAGEN GmbH & Co. KG zu zahlen.
12. Vorzeitige Vertragsauflösung
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur wirksam nach schriftlicher Kündigung und unter Einhaltung der im jeweiligen Vertrag ausdrücklich festgelegten Kündigungsfristen.
13. Vertragsänderung
Eine vom Inhalt des ursprünglich geschlossenen Vertrages abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Chemnitz.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sind sie derart auszulegen, dass der mit der ursprünglichen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt.
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