Als vereidigter Gutachter ermittle ich den Wert Ihrer Immobilie verbindlich und vor allem neutral.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie verbindlich und vor allem neutral ermittelt haben, so dass auch Dritte den geschätzten Verkehrswert akzeptieren. Häufig wird ein Wert bereits heute ermittelt, aber erst in der Zukunft benötigt (z.B. für einen Erbfall oder bei einer Schenkung). Sie möchten deshalb heute schon vorsorgen und den Immobilienwert zur Sicherheit bereits jetzt feststellen lassen.Dies erspart Kosten in der Zukunft, da es aufwendiger ist, nachträglich einen Verkehrswert zurück zu rechnen.
Als gerichtlich bestellter Betreuer müssen Sie die Immobilie verkaufen und das Gutachten dem Gericht vorlegen. Sie können sich keine Fehler bei der Einschätzung der Immobilie erlauben. Ihnen fehlt möglicherweise die Erfahrung, was bei einer Verkaufsabwicklung zu beachten ist.
Sie haben mit Ihren Geschwistern ein Haus geerbt und möchten in der Familie das Erbe fair aufteilen. Ein gerechter Anteil ist jedem wichtig. Durch die Beauftragung eines Immobiliengutachters wird ein Streit vermieden.
Ein unabhängiger Dritter kann bei unterschiedlichen Meinungen über den Wert der Immobilie potenziellen Streit schlichten und zu einer gütlichen Einigung führen. Ein Gutachter ermittelt logisch und nachvollziehbar den Marktwert. Emotionen lassen Sie die Immobilie anders einschätzen, als der gewünschte Käufer dies tun würde.
Ihre Vorteile, wenn Sie mich als Immobiliensachverständige beauftragen:
Durch meine langjährige Erfahrung bei der Immobilienbewertung und meine regionale Kenntnis sorge ich für ein fairen Ablauf und einen fachlich richtig ermittelten Marktwert.
Mein Gutachterbüro hat seinen Firmensitz in Rheinbach bei Bonn. Hauptsächlich wird mein Sachverständigenbüro im Raum Bonn, Euskirchen und im Rhein-Sieg-Kreis mit den Ortschaften Rheinbach, Meckenheim, Bornheim, Wachtberg, Swisttal und Alfter beauftragt.
Ich bewerte als Immobiliengutachter Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien (Büros, Hallen, Praxen) und Rechte (Nießbrauch, Wohnrechte, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Pflegeverpflichtungen).
Sie sind sich nicht sicher, ob ich auch Ihr Bewertungsproblem lösen kann? Sprechen Sie mich gerne an.
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