Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle des gesetzgebenden Organs (Legislative) ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 16 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Daniel Günther) des Landes Schleswig-Holstein. Ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik.ZusammensetzungDer Landtag setzt sich nach der Landtagswahl Schleswig-Holstein 2017 seit dem 6. Juni 2017 aus folgenden Fraktionen zusammen: CDU (25 Sitze), SPD (21 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (10 Sitze), FDP (9 Sitze), AfD (5 Sitze) und SSW (3 Sitze).
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