Kosmetik ohne Tierversuche - Die sanfte Pflege unter Zusatz natürlicher Wirkstoffe
Schönheit ohne Grausamkeit - Einfach ein besserer Weg!
Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes
Alle auf dieser Seite genannten Kosmetikhersteller haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang erfüllt. Das bedeutet:
1) Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass
a) keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,
b) keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren - unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 bereits auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979, von Dritten im Tierversuch getestet wurde und wird. Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,
c) keine Rohstoffe Verwendung finden, deren Gewinnung mit Tierquälerei (z. B. Bärengalle) oder Ausrottung (z. B. Moschus, Schildkrötenöl) verbunden ist oder für die Tiere eigens getötet wurden (z. B. Cochenille, Seidenpulver). Rohstoffe, die von toten Tieren gewonnen werden, dürfen nicht verwendet werden (Firmen, die mit * gekennzeichnet sind, erfüllen derzeit noch nicht diese Richtlinienänderung). Rohstoffe von lebenden Tieren (z. B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig usw.) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG-Bioverordnung stammen,
d) keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben (z.B. Pharmaindustrie).
2) Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe.
3) Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen.
4) Sollte ein Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10.000 Euro.
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