Wie Sie Schufa-Einträge zu Forderungen unter 6.000 Euro sofort löschen lassen
Liebe(r) Besucher(in),
wahrscheinlich geht es Ihnen heute ähnlich wie mir vor einiger Zeit, als ich von meinem negativen Schufa-Eintrag erfuhr. Durch Zufall stieß ich auf eine Methode, mit der ich die Umstände so „geradebog“, dass mein Eintrag kurze Zeit später gelöscht wurde.
Im März 2008 hatte ich eines meiner beiden Konten um 150 Euro über die vertraglich vereinbarte Grenze überzogen. Am 14. April erhielt ich einen Brief von meiner Bank mit der Bitte, den Saldo auszugleichen. Damals hatte ich gerade viel Stress bei der Arbeit und vergaß deshalb zunächst ganz einfach, den fraglichen Betrag zu überweisen. Zu diesem Zeitpunkt gab es für mich wichtigere Dinge.
Zwei Wochen später traf ein Erinnerungsschreiben der Bank ein. Da ich sowieso in der Stadt unterwegs war und meine zweite Bank auf dem Weg lag, füllte ich ein Überweisungsformular aus und gab es persönlich am Bankschalter ab. Dabei unterlief mir ein scheinbar unbedeutender, tatsächlich aber folgenschwerer Fehler: Als ich die Bankleitzahl in das Überweisungsformular eintrug, verwechselte ich eine Zahl, ohne es zu bemerken. Deshalb wurde das Geld wenig später wieder zurückgebucht. Das fiel mir damals nicht gleich auf, denn ich kontrolliere meine Kontoauszüge nicht täglich.
Kurz darauf kündigte mir die Bank das Konto und meldete die Kündigung an die Schufa. Als ich die Kündigung erhielt, bemerkte ich meinen Fehler und überwies das Geld umgehend ein zweites Mal. Danach war die Sache für mich erledigt. Ich wusste noch nicht, dass es zu meiner Person einen negativen Schufa-Eintrag gab.
Ein halbes Jahr später wollte ich mir eine traumhaft schöne Wohnung kaufen. Ich versank fast im Erdboden, als mir der Mitarbeiter der Bank mitteilte, dass es einen negativen Schufa-Eintrag zu meiner Person gab und dass er mir deshalb leider keinen Kredit geben könnte. Der Traum vom Eigenheim war geplatzt - wegen eines negativen Schufa-Eintrags!!!
Das Schlimme war für mich, dass ich damals nicht einmal wusste, wie der Eintrag zustande gekommen war. Noch am selben Tag beantragte ich bei der Schufa eine Selbstauskunft. Ein paar Tage später traf die Auskunft ein. Ich konnte nicht glauben, was ich dort las. Ich ging mit meiner Selbstauskunft, den Kontoauszügen und den zwei Überweisungen (der fehlgeschlagenen und der korrekten) zu meiner alten Bank und bat den Mitarbeiter, den Eintrag löschen zu lassen. Die freundliche, aber bestimmte Antwort lautete, dass man leider nichts tun könne.
Ich begann, das Internet zu durchsuchen. Hier gab es nichts, was mir hätte helfen können. Im Wesentlichen stieß ich auf „Gleichgesinnte“, die in zahlreichen Foren teilweise haarsträubend falsche Informationen austauschen, und auf dubiose Anbieter, die versuchen, Betroffene mit negativem Schufa-Eintrag abzuzocken.
Ich erzählte einem gut befreundeten Rechtsanwalt, was passiert war. Wir probierten gemeinsam Verschiedenes aus und fanden schließlich einen Weg.
Kurze Zeit später stellte ich www.schufa.löschenAG.com mit dem Ziel online, anderen Betroffenen zu helfen, ihren negativen Schufa-Eintrag ohne anwaltliche Unterstützung vor Ablauf der Löschfrist zu löschen. Die Seite war sehr einfach aufgebaut. Besucher konnten sich in meinen Newsletter eintragen und erhielten dann von mir alle zwei Wochen Tipps, wie sie ihren negativen Schufa-Eintrag löschen konnten.
Ich stellte meinen Lesern in meinem Newsletter den Schriftverkehr mit der Bank und mit der Schufa als Musteranschreiben kostenlos zur Verfügung. Viele von ihnen verwendeten diese Musteranschreiben. Andere entwickelten sie weiter und tauschten sich mit mir über ihre Neuerungen aus. Wiederum andere schrieben mir ihre Ideen. Gemeinsam probierten wir Neues aus. Ein befreundeter Rechtsanwalt begutachtete die Methoden und Musteranschreiben. Im Laufe der Zeit haben sich vier einzigartige, hochgradig effektive Methoden herauskristallisiert, mit denen sich negative Schufa-Einträge vorzeitig löschen lassen.
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