facebooktwitterpinterest

Skypark epia Kletterwald Kontakt Informationen

Skypark epia Kletterwald

Info

Der SKYPARK, naturbelassen im Naherholungsgebiet Taubental. Sehr gut mit ÖPNV erreichbar. 12 Parcours für Kinder, Familie, sportl. Ketterer. Einfache Kletter- bis anspruchsvolle Parcours, Flying Fox, Base Jump. Kleinkinder- und Rollstuhlfahrer-Parcours.

Geschichte

Der Skypark ist das Kletterhighlight auf der Ostalb!
Für jeden Kletterfan ein Muss und auch unerprobte Kletterer erleben hier viele Abenteuer und unvergessliche Momente.
Auf 10 verschiedenen Touren mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden könnt ihr euer Können auf die Probe stellen.
Durch modernste Sicherheitstechnik wird sichergestellt, dass jeder Kletterer unbeschwert, sicher und selbständig durch die Parcours klettern kann.

Auch verschiedene Veranstaltungen wie das monatliche Vollmond-Klettern werden angeboten.
Über aktuelle Veranstaltungen werdet ihr hier und auf der Website informiert.

In unserem Skypark Kiosk wird mit kalten und warmen Getränken und verschiedenen Snacks auch für euer leibliches Wohl gesorgt.
Auf unserer wunderschönen Terrasse mit Blick in den Kletterwald kann man es sich gemütlich machen.

Für weitere Informationen stehen wir euch gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Wir freuen uns auf euren Besuch!
Das Skypark-Team

Adresse: Himmelsgarten 5, 73527 Wetzgau, Baden-Wurttemberg, Germany
Telefonnummer: +4971718053552
Stadt: Wetzgau
Postleitzahl: 73527


Öffnungszeiten

Montag: 10:00 - 19:30
Dienstag: 10:00 - 19:30
Mittwoch: 10:00 - 19:30
Donnerstag: 14:00 - 19:30
Freitag: 10:00 - 19:30
Samstag: 10:00 - 19:30
Sonntag: 10:00 - 19:30

Kommentar zu diesem Ort

hinzufügen eines Skypark epia Kletterwald-stadtplans zu ihrer webseite;



Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen