Über den Sommerkeller Worte zu verlieren, wäre ja wie Bier auf d' Wiesn zu tragen!
Aufsichtsformular:
http://sommerkeller.org/uploads/files/Aufsicht_Formular.pdf
EINLASS / Security
Der Ausweis (Bundespersonalausweis) ist zur Alterskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen
Der Einlass ist grundsätzlich unter Vorbehalt. Das gilt auch, wenn für die Veranstaltung vorab ein Ticket erworben wurde. Eine Rückzahlung des Eintrittsgeldes ist nicht möglich.
Wir haben keinen Vorbehalte bezüglich Rasse, Geschlecht, Herkunft und dergleichen.
Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen Einlass
Jugendliche unter 18 Jahren erhalten mit Übertragung der Aufsichtspflicht (Formular unter Jugendschutz siehe oben) auf eine im Respektsverhältnis stehende Person Einlass.
Stark alkoholisierten Peronen oder Personen mit hohem Aggrressionspotential wird der Eintritt verweigert
Personen ohne Ausweis wird der Einlass verwehrt
Verdachtsunabhängig behalten wir uns vor, Taschen und Rucksäcke sowie Personen zu durchsuchen. Personen die sich verweigern wird der Einlass verwehrt
Den Anweisungen des Personals insbesonderes der Geschäftsleitung und der Security ist unaufgefordert Folge zu leisten. Unsere Türsteher setzen das Hausrecht durch, das sich auch über den Parkplatz vor dem Gebäude und auf der gegenüberliegenden Straßenseite erstreckt.
Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.
Personen, die versuchen den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und können mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Falle konfisziert
Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet.
Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten.
FAQs
Gaderobe: Bei Abgabe der Jacken und Taschen erhaltet ihr einen farbigen Gaderobenbon. Ohne diesen ist eine Ausgabe der hinterlegten Gegenstände vor Betriebsschuss (5:00 Uhr) nicht möglich. Wir notieren für Rückfragen euere Kontaktdaten. Usere Gaderobe hat eine hohe Kapazität; trotzdem kann es vorkommen, dass wir die Annahme frühzeitig bei Überfüllung verweigern müssen. Wir bitten um Verständnis!
Fundsachen: Können während des Betriebs oder nach Absprache abgeholt werden. Bitte habt Verständnis, dass wir für Rückfragen eure Kontaktdaten aufnehmen
Alkohol: Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz und schenken keine Spirituosen an Minderjährige aus. Wer dennoch Spirituosen konsumiert oder sich von volljährigen bringen lässt, erhält umgehend Hausverbot und wird dem Jugendamt gemeldet.
Parken: Der Sommerkeller verfügt über großzügige Parkflächen. Hierzu gehört das Gelände um das Gebäude sowie der Parkplatz auf der Südseite auf der gegenüberliegende Straßenseite. Vermeidet das Parken auf dem Radweg oder den Grünstreifen. Die Polizei erteilt Strafzettel oder lässt abschleppen. Haltet den Parkplatz sauber sowie Rettungswege und Feuerwehrzufahren frei. Der Betrieber behält sich vor, wiederrechtlich, falsch oder behindernde Fahrzeuge auf eure Kosten abzuschleppen um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Wir freuen uns, wenn ihr bei einsetzender Fahruntüchtigkeit euer Auto stehen lasst. Holt diese aber bitte bis spätestens Sonntag Abend ab, da der Parkplatz unter der Woche mit Schranken abgesperrt ist.
Fotos und Videos: Es wird während der gesamten Veranstaltung Photo- und Filmmaterial angefertigt. Dem Besucher ist hiermit bekannt, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Photo- bzw. Filmmaterial anfertigt bzw. von Dritten anfertigen lässt. Die Besucher willigen beim Betreten der Discothek in die Herstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Bildmaterials in jeder Art Medium durch den Veranstalter oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem Veranstalter steht, ein.
Videoüberwachung: Der Parkplatz und die Betriebsräume sind Videoüberwacht!
Rauchen: Rauchen ist nur im Aussenbereich Ostseite (Kleine Disco), Nordseite (Tanzstadl) und im Biergarten erlaubt. Wir setzen das Rauchverbot konsequent durch und verweisen Personen, die dagegen Verstoßen des Geländes.
Taxi: Wir werden von mehreren Taxiunternehmen angefahren die euch sicher und bequem zum Sommerkeller und zurück bringen. Sollten wieder erwarten keinen Taxen auf dem Parkplatz warten hängen im Eingangsbereich Telefonnummern aus. Wir empfehlen das Taxi zur Heimfahrt schon frühzeitig zu bestellen.
Vorglühen: Der Konsum von mitgebrachten Getränken auf dem Parkplatz oder im Gebäude ist untersagt. Flaschen und Gläser bleiben im Gebäude um Bruch zu vermeiden.
Imbiss: Vor der Discothek findet ihr unseren Imbiss an dem ihr neben Kaffee auch etwas zu Essen bekommen könnt.
Alle Angaben erfolgen grundsätzlich ohne Gewähr!
Angaben gemäß § 5 TMG
Trinken und Tanzen GmbH
Georg-Hellmair-Platz 169a
86899 Landsberg am Lech
Vertreten durch:
Nikolaus Amberger
Kontakt:
Telefon: 08191 4286857
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer-ID: DE128808864
Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Landsberg a. Lech
Haftungsausschluss:
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