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Stadt Schortens Kontakt Informationen

Adresse: Oldenburger Str. 29, 26419 Schortens, Deutschland
Telefonnummer: 04461 9820
Zustand: Niedersachsen
Stadt: Schortens
Postleitzahl: 26419


Öffnungszeiten

Montag: 08:00–12:30 Uhr, 14:30–16:00 Uhr
Dienstag: 14:30–16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr, 14:30–16:00 Uhr
Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen


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Bewertungen
Ich habe einen Brief, Einschreiben mit Rückschein erhalten, in dem ich aufgefordert werde 998,66 € wegen säumiger Rundfunkgebühren der Stadt Schortens zu überweisen. Es wird mir mit einer Zwangsvollstreckung gedroht. Herzlichen Glückwunsch Frau Kassenleiterin! Damit haben Sie sich des Amtsmissbrauch schuldig gemacht, da die angeführten Beitragsservice-Schreiben KEINE gültigen handschriftlichen (!!!) Sendungsnummern tragen, auch fehlen die beglaubigten, beurkundeten Einschreibebelege. Sie hat aber die illegalen Unterlagen mit einem Stempel der Stadt Schortens abgesiegelt und mit ihrer Unterschrift. Ich nehme sie in die volle Haftung für ihr Handeln. Desweiteren hat sie schriftlich mitgeteilt, dass sie die Beitragskonten von meiner Lebensgefährtin und mir mit dem Beitragsservice abgeglichen hat. Herzlichen Glückwunsch zum zweiten Frau Kassenleiterin. Damit haben Sie sich der Verletzung des Datenschutzgesetzes nach § 4, §4a schuldig gemacht. Ich habe weder ein Beitragskonto beantragt, wie kann also ein Beitragskonto abgeglichen werden, noch habe ich ihr eine schriftliche Ermächtigung erteilt, meine Daten an Gemeinschafteinrichtungen und Firmen weiterzugeben. Der Beitragsservice ist eine Firma / Gemeinschafteinrichtung des öffentlichen Rechts ohne rechtsfähig zu sein, mit einer Umsatzsteuer-ID und einem Geschäftsführer. Sie arbeiten nach HGB und haben keine Hoheitsrechte und dürfen keine Bescheide erstellen, dass darf nur ein Amt. Daher macht sich der Beitragsservice pausenlos der Amtsanmaßung schuldig. Der Beitragsservice arbeitet nicht nach dem Verwaltungssverfahrensgesetz. Die Kassenleiterin hat als Rechtsgrundlage für Ihre Forderung den Rundfunkänderungsstaatsvertrag genannt sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag verstößt in Deutschland jedoch gegen geltendes Recht, da Verträge unterschrieben sein müssen. Ich habe keinen Vertrag unterschrieben. Die Landesminister haben UNTEREINANDER einen Vertrag miteinander geschlossen und zwar zu Lasten Dritter (dem Bürger). Nach § 138 BGB null und nichtig. Verträge zu Lasten Dritter verstoßen gegen die Privatautonomie. Die Minister haben mit einer Paraphe unterschrieben. Das ist ebenfalls illegal. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RBStV), wie das Wort schon sagt, ist ein Vertrag und kein Gesetz. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil und ebenfalls kein Gesetz. Der Beitragsservice gaukelt dem Bürger vor eine Behörde zu sein. Hier liegt eine klare Rechtstäuschung vor. Es gibt auch keinen Festsetzungsbescheid. Es ist ein vom Beitragsservice frei erfundenes Wort und findet sich nirgends im amtsdeutschen Sprachgebrauch. In einem Telefonat hat sie mich in die Ecke von Reichsbürgern gestellt und nur weil ich ihr mitgeteilt habe, wenn jemand hier bei uns auftaucht so hat er binnen 5 Sekunden das Grundstück zu verlassen. Wir haben Hausrecht und wer sich unerlaubt Zugang verschafft begeht Hausfriedensbruch. Herzlichen Glückwunsch zum dritten Frau Kassenleiterin, damit haben Sie meine Person diffamiert. Gegen die Dame wurde umgehend eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, übler Nachrede, sowie Geldforderung ohne rechtliche Grundlage eingeleitet. Nach einem Gespräch mit einem Polizeibeamten vom Präsidium wurde ich zu diesem Schritt ermutigt. Liebe Bürgerinnen und Bürger, dieses was hier passiert ist, ist absolut illegal, es gibt KEINE RECHTLICHE GRUNDLAGE zur Vollstreckung von Rundfunkgebühren. Es gibt KEIN RUNDFUNK-FERNSEHEN-GESETZ. Das finden Sie nirgends. Frau Kassenleiterin hat mit ihrem Schriftstück die Gewaltenteilung aufgehoben und hält sich nicht an die Gesetze. Sehr gruselig, dass so jemand für unsere schöne Stadt Schortens verwaltende Tätigkeiten verrichtet. Die Beweise für dieses unfassbare und nicht zu entschuldigende Verhalten sind sicher verwahrt und werden zu einem späteren Zeitpunkt Anwendung finden.
vor 8 jahren (04-11-2017)
Je nachdem bei welchem Mitarbeiter man landet muss man zwischen 4 und 5 Sterne unterscheiden. Einige sind eher schlecht drauf. Egal wann man dort ist. Aber geholfen wird einem eigentlich immer
vor 8 jahren (30-03-2017)
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