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Studentenwerk Gießen Kontakt Informationen

Studentenwerk Gießen

Geschichte

Das Studentenwerk Giessen hat die Aufgabe Studierende wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich zu fördern. Wir bieten Dienstleistungen in den Bereichen Gastronomie, Wohnen, Studienfinanzierung und Beratung an. Wir sind für die Studierenden der Justus-Liebig-Universität, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule in Fulda zuständig und entsprechend an den Hochschulstandorten in Gießen, Friedberg, Fulda und Wetzlar vertreten.

Etikett

http://www.studentenwerk-giessen.de/Das_Studentenwerk/Impressum.html

Adresse: Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Deutschland
Telefonnummer: 0641 400080
ed.nesseig-inu.krewduts@koobecaf
Zustand: Hessen
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35394


Öffnungszeiten

Montag: 09:00–15:00 Uhr
Dienstag: 09:00–15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00–15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00–15:00 Uhr
Freitag: 09:00–14:30 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Bewertungen
Ich habe Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid meiner Tochter wegen Falschberechnung unter falschen Angaben meiner Tochter sowie Ex-Frau eingereicht. Vom Studentenwerk kam aber nur ganz lapidar, das ich keinen Widerspruch gegen den nachweislich falschen Bescheid einreichen kann, da meine Tochter der Antragsteller sei. Auf meine Anfrage wurde mir nur mitgeteilt, dass meine Tochter, die ich aufgefordert habe Widerspruch einzureichen, dies nicht gemacht wurde. Eine plausible Erklärung vom Studentenwerk habe ich leider nie erhalten. Anfangs wurde auch behauptet, dass die Adresse, an die ich die gewünschten Unterlagen gesandt hatte die richtige sei. Das wiederum musste das Studentenwerk aber dann doch noch korrigieren, da dort 2 Adressen ( Gießen und Friedberg) miteinander gemischt waren.
vor 9 jahren (21-02-2018)
Seit meinem 3 Semester stelle ich nun Anträge auf Bafög und nun muss ich mich doch mal über diese grottenschlechte Betreuung äußern. Angefangen damit das sich die Betreuer die für mich zuständig sind häufiger wechseln als man es für möglich hält, zu neuen Angaben die ich noch nie vorher einreichen sollte und das in 5 Jahren. Also 4 Wiederholungsanträgen in Folge schaffen sie es einen echt zur Weißglut zu treiben. Allein schon das ich dennen die Welt erklären muss. Lasst mich euch dazu ein Beispiel geben. Anscheinend wissen die nicht das Berlin eine Stadt geschweigeden unsere Hauptstadt ist. Kurzum große Unwissenheit trifft Unfreundlichkeit. Nun noch ein kurzes Lob von den vielen "Arbeitern" gibt es hier und da auch einen freundlichen Menschen der seinen Weg in die Hölle unserer Zeit gefunden hat.
vor 9 jahren (29-03-2018)
Frau Pohl war ganz ,nachdem Sie mich Live erlebte. Auf wiederhören Entschuldigung für die vorangegangen Probleme - welche dennoch keinen Tatbestand erfüllen. Vorallem, dass letzte Bild aus dem Unterricht sollte Ihnen zudenken geben, ob hier wikrlich eine Strafverfahren eröffnet werden sollte und ob überhaupt alle Verläufe eingegangen sind oder SIe nur teile vorzeigen. Somit verabschiede ich mich und wünsche allen eine gute WOche. Auf Wiedersehen - Weiter möchte ich nichts hinzufügen :( ausser, dass sie mich wirklich vom lernen ablenken ich bin keineswegs böse, dass meine ausweisdokumente nicht angekommen sind. Sie sind die einzige Dame bei ich mich bedanken möchte, da sie nach unserem ersten treffen wirklich höflich und einladend waren. Ich hatte das Gefühl, dass Sie versucht haben auch ganz ruhig und entspannt zubleiben. Ich habe Sie bei der Polizei als Zeugin benannt. Ich habe Angaben gemacht, dass mein auftreten im Bafög-Amt vor Ort stets - höflich -freundlich und respektvoll war. Sie sind die einzige bei der ich mich bedanke , weil Sie gesagt haben "Herr Vollmer sie können unterschreiben können" und mich ganz menschlich behandelt haben. , Deshalb nochmal Danke sehr an Sie Frau Pohl. Ich bitte Sie, wahrheitsgemäß gegenüber den Beamten mein Verhalten vor Ort zu schildern. Aber anscheinend sind auch Sie nicht korrekt Frau Pohl - ich habe fragen zum Vertrag. Ein STern. Alles Gute War dann doch recht nett mit Ihnen Mit freundlichen Grüßen Michael VOllmer Straftat durch Frau M. Verleumdung, § 187 StGB Tatbestand des § 187 StGB Objektiver Tatbestand Tatobjekte (+) lebender Mensch, vgl. § 189 auch Einzelne unter einer Kollektivbezeichnung Personengemeinschaften Tathandlung (+)(bank lässt ausweisdokumente verschwinden) Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen (*) (Die BAnk) in Beziehung auf einen anderen (+) Eignung zur Verächtlichmachung, Herabwürdigung oder Kreditgefährdung(+)( durch Fehler bei EInreichung meines Ausweises.? Subjektiver Tatbestand (+) Bewusste AUssage Vorsatz -> objektiver Tatbestand (+)(Lüge Bank lässt dokumente vershwinden) Wider besseren Wissens (positive Kenntnis der Unwahrheit) (+) Rechtswidrigkeit (hM: § 193 nicht anwendbar) Schuld (+) +++Strafantrag, § 194 Straffreiheit gem. § 199
vor 9 jahren (02-04-2018)
Wohnheime teilweise sehr schlecht, Schimmel scheint keine Rarität zu sein, schlechte Beratung, überhaupt keine Hilfe, kaum jemand ansprechbar...
vor 9 jahren (14-03-2018)
Total unfreundlich und asozial. sie helfen den Studenten nicht besonders in der Wohnheimverwaltung. die Wohnheime sind sehr schlecht und sie kümmern sich nicht darum.
vor 9 jahren (01-02-2018)
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