Der Thüringer Landtag ist als Landesparlament das Zentrum der demokratischen Willensbildung im Freistaat Thüringen.
Aus der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993:
"Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus, wählt den Ministerpräsidenten, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt, behandelt die in die Zuständigkeit des Landes gehörenden öffentlichen Angelegenheiten und erfüllt die anderen ihm nach dieser Verfassung zustehenden Aufgaben.
Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Jeder Abgeordnete hat die Pflicht, die Verfassung zu achten und seine Kraft für das Wohl des Landes und aller seiner Bürger einzusetzen."
Thüringer Landtag
Pressestelle
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
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