AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Tattoostudio Tintadora
1. Wir tätowieren Kunden grundsätzlich nur ab dem 18. Lebensjahr.
2. Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt in unserem Studio auch mit Erziehungsberechtigtem untersagt!
3. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren
(z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
5. Wir tätowieren keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, eine Schwangerschaft
besteht, während der Stillzeit, bei Einnahme von Blutverdünnenden Medikamenten.
6. Tattoo-Motive können auch mitgebracht werden, wir zeichnen natürlich auch individuell.
7. Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen welche nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis oder Reisepass möglich ist. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisungen über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung.
8. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der
Vorlage und technischem Grad.
9. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen (bei Vorlage der ausgehändigten Pflegeanleitung). Nachstichtermine sind innerhalb eines Vierteljahres wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.
10. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von 20%, mindestens aber € 50, die nach dem
Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Termine können spätestens bis 3 Werktage vor Termin verschoben
werden, damit wir den Termin neu belegen können. Geschieht dies nicht behalten wir die Anzahlung ein. Bei Terminabsagen ohne triftigen Grund wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
11. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.
12. Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Betreibers oder Mitarbeiters der Studios zu befolgen.
13. Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente
und Techniken ausgeführt.
14. Es werden ausschließlich neue Nadeln (Einweg) und sterilisiertes Maschinen-Zubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet.
15. Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung. Eine Pflegeanleitung wird ausgehändigt.
16. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher
Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
17. Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo tatbeständlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223,223 a StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend § 226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.
18. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB’s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.
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