Das Gebiet Überlinger See und Bodenseeuferlandschaft ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch die Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet (SG-Nummer DE-8220-342) im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg.LageDas rund 3.769 Hektar (ha) große Schutzgebiet Überlinger See und Bodenseeuferlandschaft gehört naturräumlich zum Bodenseebecken und Hegau. Seine sechs Teilgebiete liegen auf einer Höhe von 389 bis und erstrecken sich zu 93 Prozent (= 3.505 ha) im Bodenseekreis (Meersburg, Sipplingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen) sowie zu sieben Prozent (= 264 ha) im Landkreis Konstanz (Bodman-Ludwigshafen, Stockach).Im Wesentlichen umfassen die Teilflächen das Nordufer des Überlinger Sees, ein Teil des Bodensees, zwischen Espasingen im Nordwesten und Meersburg im Südosten.
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