Die UGS Sachverständige GmbH ist Ihr Partner wenn es um die Ermittlung von Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert oder Restwert geht. Die Profis der UGS Sachverständige GmbH haben langjährige Erfahrung in der Begutachtung von Unfallsch
Art und Umfang des Schadensersatzes (§249 BGB)
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
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